Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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Gesundheitsförderung: AOK Bayern erreicht über 250.000 Kinder, Lehrer und Eltern
Über 90.000 Kinder, Lehrer und Eltern konnte die AOK Bayern 2015 direkt mit gesundheitsfördernden Maßnahmen in sogenannten Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen, Kommunen und sozialen Einrichtungen ansprechen. Indirekt profitierten davon weitere knapp 165.000 Personen – etwa Mitschüler, Kollegen oder die Familien der Teilnehmer. Insgesamt beteiligte sich die größte Krankenkasse im Freistaat an über 750 Präventionsprojekten direkt da, wo Menschen leben und lernen. Der Schwerpunkt lag auf Aktivitäten in Kindertagesstätten. Das auf drei Jahre angelegte Programm JolinchenKids wurde in knapp 630 Kitas umgesetzt. Ziel ist, das Gesundheitsverhalten von Kindern nachhaltig und auf spielerische Art zu prägen, beispielsweise durch Bewegungsformen, Pausen und Gemeinschaftsverpflegung. Auch die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher und die Einbindung der Eltern sind wichtige Bestandteile. Insgesamt erreichte die AOK Bayern so knapp 56.000 Kinder und rund 4.300 Erzieherinnen und Erzieher. Zudem konnten Projekte in 110 Schulen gefördert werden, davon allein 50 Schulen im Rahmen des „Landesprogramms für die gute gesunde Schule Bayern“ des Bayerischen Kultusministeriums. Die AOK Bayern begleitete das Programm mit Fachkräften und Materialien bei der Analyse der gesundheitlichen Situation und der nachhaltigen Umsetzung, z.B. in den Bereichen Schulverpflegung, Bewegung, Suchtprobleme und Lernstress. Pressemitteilung der AOK Bayern
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„Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte jetzt ganz konkret verbessern“ – Pflegebevollmächtigter Laumann schreibt allen Pflegeeinrichtungen
Staatssekretär Karl-Josef Laumann ermutigt die Pflegeeinrichtungen, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen. In einem Schreiben an alle rund 27.000 ambulanten und stationären Einrichtungen zeigt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Chancen auf, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht. Hintergrund ist: Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Und damit es auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal zur Versorgung der Pflegebedürftigen gibt, braucht es gute und faire Arbeitsbedingungen, damit die Pflege im Wettbewerb um gute Mitarbeiter attraktiv bleibt und so die Pflege für die Menschen gesichert wird. „Ich habe mich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen eingesetzt, damit unsere Pflegekräfte überall fair bezahlt werden. Zudem können die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – nicht nur was die Personalkosten anbelangt. Denn sie haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, sagt Laumann. Der Pflegebevollmächtigte weist in dem Schreiben darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen. Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Gesundheitsbewusstsein seit 2008 im Bundesschnitt kaum verändert, aber regional sehr unterschiedlich
„Seit 2008 hat sich das Gesundheitsbewusstsein der Deutschen in der bundesweiten Betrachtung kaum verändert. Aber es gibt große regionale Unterschiede und Veränderungen: In Hamburg und Schleswig-Holstein trinken doppelt so viele Menschen täglich Alkohol wie in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen wird am häufigsten und in Hessen am wenigsten geraucht. Die Brandenburger bewegen sich weniger, die Norddeutschen sind am sportlichsten“, sagte heute Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Damit fasst er die Ergebnisse einer repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände anlässlich des ‚Tags der Apotheke‘ am 7. Juni 2017 zusammen. Das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft hat dafür telefonisch 3415 Bundesbürger ab 16 Jahren befragt. Die Ergebnisse wurden mit einer weitgehend identischen Umfrage aus dem Jahr 2008 verglichen. Die wichtigsten Aspekte der Prävention sind für die Bundesbürger weitgehend unverändert geblieben: 87 % aller Befragten gaben an, sich regelmäßig zu bewegen (Mehrfachnennungen möglich), 84% setzen auf gesunde Ernährung. Fast ebenso viele nennen ‚wenig Alkohol‘ (81%), Stressreduktion (74%) und Nichtrauchen (65%). Abgeschlagen ist der Besuch von Präventionskursen (17 %). Deutlich zeigen sich aber regionale Unterschiede und Veränderungen: · Rauchen: Nach wie vor raucht jeder vierte Bundesbürger (28%). Am meisten gequalmt wird in Nordrhein-Westfalen (33 %). In Hessen waren die Anti-Raucher-Kampagnen am erfolgreichsten: Hier reduzierte sich der Anteil der Raucher von 31 % im Jahr 2008 auf aktuell 22 %. Gegenläufig ist hingegen der Trend in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Hier rauchen heute mehr Menschen als früher (2008: 22 %, 2017: 33%) · Alkohol: Bundesweit gaben 10 % der Befragten an, täglich oder fast täglich Alkohol zu trinken. In Schleswig-Holstein und Hamburg schauen 18 % so tief ins Glas. In Thüringen sind es hingegen nur 8 %. · Bewegung: Ein Viertel der Bundesbürger (26 %) gibt an, täglich oder fast täglich mindestens eine halbe Stunde Sport zu treiben. Am meisten Bewegung haben die Hamburger und Schleswig-Holsteiner (31 %). In Brandenburg sind es dagegen nur 19 %. Schmidt: „Insgesamt haben wir ein großes Gesundheitsbewusstsein in Deutschland. Aber wir verzeichnen keine dynamischen Verbesserungen. Ich glaube, wir könnten das ändern, wenn wir das Potenzial der Apotheken in der Vorsorge stärker nutzen würden. Sie sind flächendeckend vor Ort und haben jedes Jahr über eine Milliarde niedrigschwellige Patientenkontakte. Damit lässt sich gute Aufklärungsarbeit leisten.“ Die Umfrageergebnisse unterstreichen das. Jeder vierte Bundesbürger wünscht sich danach mehr Präventionsangebote von Apothekern. Besonders gefragt sind dabei Angebote zu Ernährung, Bewegung und zum richtigen Umgang mit Medikamenten. Drei von vier Befragten (74%), die sich mehr Vorsorgeangebote von Apotheken wünschen, sind auch bereit, dafür zu bezahlen. So gut wie alle (94 %) wünschen sich aber eine Finanzierung der Vorsorgeangebote durch die Krankenkassen. Schmidt: „Wir können mehr tun, wenn die Rahmenbedingungen für Präventionsleistungen der Apotheken besser werden. Erstens brauchen wir eine saubere Rechtsgrundlage für Dienstleistungsverträge zwischen Apotheken und Krankenkassen im SGB V. Zweitens gehören Apotheken als Leistungserbringer in den ‚Leitfaden Prävention‘ der Krankenkassen. Und drittens muss die Vergütung von Präventionsleistungen geregelt werden. Die übergeordnete Raison muss natürlich bleiben, die Apotheken in der Fläche zu halten. Das wird nur gelingen, wenn die Politik die Folgen des EuGH-Urteils vom letzten Herbst konsequent bearbeitet und destruktiven Wettbewerbsformen Einhalt gebietet.“ Schmidt schätzt das Vorsorgepotenzial der Apotheken auch deshalb hoch ein, weil die Umfrage hohe Vertrauens- und Zustimmungswerte in der Bevölkerung zeige: “Die Zufriedenheit mit dem Apothekensystem ist deutlich gestiegen. Im Jahr 2008 bewerteten 59 % der Bundesbürger das Apothekensystem mit ‚gut‘ oder ‚sehr gut‘. Mittlerweile liegt dieser Wert bei 73 %.“ Besonders ausgeprägt sei der Imagegewinn bei Menschen bis 29 Jahren. Hier steigerte sich die Zustimmung von 55 % auf 79 %. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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