Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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8. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS diskutiert „heißes Eisen“ Steuert die medizinische Versorgung aufgrund fehlender Ärzte geradewegs in die Katastrophe? Vielerorts herrscht unter den Betroffenen im System Sorge. Nicht wenige sehen dadurch sogar bereits die Patientenversorgung massiv gefährdet. Anlass genug, der Sache auf den Grund zu gehen. Genau das tut der 8. ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 2. März … Weiterlesen →
Neuer Verwaltungsrat nimmt Arbeit auf – Vorsitzende Volker Hansen und Uwe Klemens im Amt bestätigt
Der im Dezember 2017 neu gewählte Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich heute konstituiert. Die 52 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten wählten dabei ihre alternierenden Vorsitzenden: Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens stehen für die kommenden sechs Jahre an der Spitze des Verwaltungsrates. Das Gremium wird unter ihrer Führung für grundsätzliche gesundheitspolitische Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes verantwortlich zeichnen. Wie bisher übernehmen Klemens und Hansen den Vorsitz abwechselnd, zugleich greift eine gegenseitige Stellvertretung. Das Amt wechselt jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Derzeit ist Dr. Volker Hansen (geb. 1955) als Vertreter der Arbeitgeber amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. Er steht seit Gründung des GKV-Spitzenverbandes 2007 alternierend an der Spitze des Gremiums. Der Volkswirt Hansen gehörte bereits dem Errichtungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes an und hat danach den Aufbau des Verbandes maßgeblich begleitet. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der AOK Nordost. Im Sommer geht der Vorsitz des Verwaltungsrates an Uwe Klemens (geb. 1955) als Vertreter der Versichertenseite über. Der langjährige ehemalige Landesbezirksleiter von ver.di engagiert sich seit mehr als zwanzig Jahren in der der Selbstverwaltung der Krankenkassen und verfügt dadurch über weitreichende Erfahrungen. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse. Wichtige Gremien besetzt Neben der Wahl der beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie der Mitglieder und Vorsitzenden seiner Fachausschüsse entschied der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auch über die Besetzung anderer wichtiger Gremien. So wurden z. B. die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes für die Mitgliederversammlung und den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) gewählt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Arzneimittelausgaben auf Rekordhoch: Frühe Nutzenbewertung muss in die medizinischen Leitlinien
Ärzte, Pharmaunternehmen, Patienten und Krankenkassen fordern seit langem, dass das AMNOG und damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in der Arztpraxis ankommen müssen. „Derzeit erhalten einige Patienten neue Therapien nicht schnell genug, andere bekommen teure Präparate, die keinen Zusatznutzen haben“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK), auf der Pharma 2016 in Frankfurt. „Wir wünschen uns daher, dass die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss stärker in die Verordnungsentscheidung einbezogen werden.“ Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung in den medizinischen Leitlinien zu berücksichtigen, würde die Ärzte bei der Therapiewahl unterstützen und gleichzeitig dem Einfluss der Pharmaindustrie auf die Leitlinien entgegenwirken. Steimle: „Der Arzt steht derzeit in einem Konflikt. Er soll die Leitlinien berücksichtigen, die aber häufig eine andere Empfehlung geben als die frühe Nutzenbewertung.“ Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen waren 2014 auf einem Rekordhoch von 33 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 stiegen die Ausgaben erneut um etwa fünf Prozent auf circa 35 Milliarden Euro. Kostentreiber sind vor allem teure innovative Arzneimittel gegen Hepatitis-C und Kombinationstherapien gegen Krebs. Kann das Pharmaunternehmen für ein neues Präparat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen gegenüber älteren Vergleichstherapien nachweisen, darf es bislang auch keinen höheren Preis dafür nehmen. Eine Regelung an der auf keinen Fall gerüttelt werden sollte. Denn eine Lockerung dieses Preisankers würde zu weiteren Mehrausgaben der Krankenkassen führen. „Diese werden sich wahrscheinlich auch in einem höheren Beitragssatz widerspiegeln“, so Steimle. Die TK setzt sich hingegen dafür ein, dass die Preise von Arzneimitteln, die ihren Zusatznutzen noch nicht belegen konnten, bis zum Beleg des Zusatznutzens zumindest in Teilen geheim bleiben und kommt damit der Industrie ein Stück entgegen. Ziel ist es mit Hilfe des geheimen Rabattes unnötige Marktrücknahmen zu Lasten der Patienten zu vermeiden. Denn ein öffentlicher Rabatt in Deutschland kostet die Industrie auch in anderen Ländern Geld, da sich die Preise im Ausland häufig am deutschen Markt orientieren. In Folge des niedrigen Preises nehmen die Hersteller das Präparat in Deutschland wieder vom Markt, obwohl möglicherweise bereits viele Patienten auf das neue Medikament eingestellt sind. Ein weiterer Kritikpunkt der TK: „Wir sehen keinen Sinn darin, dass die Pharmaunternehmen in den ersten zwölf Monaten den Preis für ein neues Medikament selbst festlegen dürfen und die Kassen diesen bezahlen müssen – unabhängig davon ob es später einen Zusatznutzen nachweisen kann oder nicht. Dies erhöht lediglich den Anreiz für die Hersteller bereits im ersten Jahr nach Marktzugang möglichst viel Umsatz, also große Patientenzahlen, zu generieren.“, so Steimle. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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