Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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Erfolg im Studium ohne Drogen und Medikamente – „Hirndoping“ weniger verbreitet als angenommen
In den vergangenen Monaten wurde viel darüber spekuliert, ob junge Erwachsene insbesondere in Schule und Studium zur Stresskompensation oder zur Leistungssteigerung heute häufiger zu Medikamenten oder illegalen Drogen greifen. Um eine verbesserte Datenlage zu erhalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Umfrage in Auftrag gegeben, bei der repräsentative Daten von Studierenden erhoben werden konnten. Marlene Mortler: „Die Befragungsergebnisse zeigen, dass 94 Prozent aller Studierenden ihr Studienziel ohne den Einsatz von Hirndoping, also ohne illegale Drogen oder Medikamente, erreichen. Dieses Ergebnis ist erfreulich, denn es zeigt, dass die große Mehrheit der Studieren-den nicht zu Lasten ihrer eigenen Gesundheit mit Drogen oder Medikamenten experimentiert.“ Bei der aktuellen Befragung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) zum Einsatz leistungsfördernder Substanzen im Studium handelt es sich um eine Folgebefragung der Erhebung aus dem Jahr 2010. Seitdem hat sich die Zahl der Studierenden, die zu „Hirndoping“ greifen von 5 auf 6 Prozent erhöht. Am weitesten verbreitet sind dabei Schlaf- und Beruhigungsmittel. Marlene Mortler: „Obwohl nach wie vor nur ein kleiner Teil der Studierenden illegale Drogen oder verschreibungspflichtige Medikamente konsumiert, um die Belastung während des Studiums zu bewältigen, dürfen wir uns mit der Entwicklung nicht zufrieden geben. Wir klären daher auf und bieten Hilfen an. Zur Unterstützung der Betroffenen, fördert das BMG unter anderem das Projekt ‚dein-masterplan.de‘. Das ist eine online-Plattform, auf der Ratsuchende wichtige und hilfreiche Informationen u.a. zur Stressreduktion abrufen können. Zusätzlich gibt es einen Chatroom, der persönliche Beratungen ermöglicht. Die Einnahme von Drogen oder die unsachgerechte Anwendung von Medikamenten stellt immer ein erhebliches Risiko dar und ist letztlich Betrug am Gehirn. Diese Botschaft gehört in die Köpfe und kein Hirndoping.“ Die Befragung hat sich auch mit dem Konsum von frei verkäuflichen Mitteln, wie z. B. Koffeintabletten, Energy Drinks, Vitaminpräparaten, Schlaf-, Beruhigungs- oder Schmerzmitteln, homöopathischen oder pflanzlichen Substanzen beschäftigt. In diesem Bereich war ein etwas höherer Anstieg von 5 auf 8 Prozent zu verzeichnen. Der Einsatz dieser Mittel ist dabei bei weiblichen Studierenden weiter verbreitet als bei männlichen. In der als Anlage beigefügten Presseveröffentlichung des Deutschen Zentrums für Hoch-schul- und Wissenschaftsforschung finden Sie ausführliche Details zur repräsentativen Befragung, sowie Zahlen und Grafiken, die Sie gerne unter Nennung der Quelle verwenden können. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Staatssekretär Laumann veröffentlicht UPD-Jahresbericht 2015
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat heute den Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2015“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) veröffentlicht. Dieser gibt Jahr für Jahr wichtige Hinweise, wo aus Sicht der Versicherten der Schuh im deutschen Gesundheitswesen drückt. Häufig gesucht wurde die Beratung der UPD im aktuellen Berichtszeitraum (April 2014 bis März 2015) demnach u. a. bei Fragen zu den Patientenrechten, den Krankenversicherungsbeiträgen und den Leistungsansprüchen gegenüber den Krankenversicherungen. Der Bericht ist auf der Internetseite des Patientenbeauftragten abrufbar unter www.patientenbeauftragter.de. „Ich nehme diese Hinweise sehr ernst und schaue genau, wo evtl. Handlungsbedarf besteht. Die Probleme beim Krankengeldbezug, beim Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oder hinsichtlich der Wartezeiten auf einen Arzttermin sind wir mit dem Versorgungsstärkungsgesetz angegangen. Wir haben wesentliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Das zeigt: Die UPD wirkt. Und wo es noch Defizite gibt, müssen wir diese beseitigen. Wir brauchen starke Patienten in einem starken Gesundheitssystem“, erklärt Staatssekretär Laumann. Laut UPD-Monitor gibt es beim Arzt-Patienten-Verhältnis zum Beispiel Probleme beim Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen und beim Umgang mit den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherungen weist der Bericht u. a. auf Probleme beim Krankengeldfallmanagement und bei der Versorgung mit Hilfsmitteln hin. Laumann: „Gerade die offenbar vorhandenen Probleme bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel was die Qualität der Inkontinenzhilfsmittel angeht, machen mir derzeit Sorge. Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen. Die Kassen müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung ohne Wenn und Aber nachkommen. Ich will hier nicht länger nur beschwichtigende Worte hören, sondern eine angemessene Versorgung in diesem sensiblen Bereich. Und ich will ganz genau wissen, wie das vor gut zwei Jahren in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wirkt. Deshalb habe ich vor kurzem den Auftrag für eine Studie vergeben, die genau untersucht, ob und wie das Patientenrechtgesetz greift – natürlich auch im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hofft nun, dass der UPD-Monitor zu weiteren Verbesserungen im deutschen Gesundheitswesen führt: „Der Bericht der UPD ist kein Instrument, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern ein gutes Instrument für mehr Transparenz und eine bessere Qualitätssicherung im Sinne einer funktionierenden Fehlerkultur. Es darf hier nicht um Schuldzuweisungen gehen. Ich appelliere daher an alle Beteiligten im Gesundheitswesen und in der Politik, nicht in automatisierte Abwehrhaltungen zu verfallen und auf den jeweils anderen zu zeigen. Vielmehr hoffe ich, dass wir offen und ehrlich darüber debattieren und jeder das zur Verbesserung beiträgt, was in seiner Verantwortung und in seinen Möglichkeiten liegt.“ Weitere Informationen zur Beratung der UPD finden Sie auf der Internetseite der UPD unter www.patientenberatung.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für gesundheit
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Schülerwettbewerb: Innovative Projekte zum Thema „Gesundheit weiter gedacht“ gesucht
Schüler aus ganz Deutschland können ihre Schule ab sofort ins Rennen um den Titel „Schule des Jahres 2016“ schicken. In einer von drei Wettbewerbskategorien suchen die BARMER GEK und UNICUM ABI die besten und innovativsten Projekte zum Thema „Gesundheit weiter gedacht“. Ob gesunde Ernährungskonzepte, Bewegungsideen oder originelle Maßnahmen gegen Stress im Schulalltag, gesucht werden neuartige gesundheitsfördernde Projekte. Auch digitale Gesundheitsideen, etwa mit Schrittzähler oder Internetanwendungen, sind gefragt. 2.000 Euro und Activity Tracker als Preise Dem Gewinnerteam in der Kategorie „Gesundheit weiter gedacht“ winkt eine Projektförderung in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich gibt es von der BARMER GEK moderne Activity Tracker. Mit der Siegerprämie können die Schüler ihr Engagement weiterführen und verbessern. Mit dem Wettbewerb wollen die Organisatoren auch dazu beitragen, die Vielzahl an kreativen Gesundheitsprojekten ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken, die an Schulen umgesetzt werden. Erst Jury-Entscheid, dann Online-Voting Am Wettbewerb teilnehmen können alle zum Abitur führenden Schulen. In der Bewerbungsphase gilt es, die eigenen Projekte aussagekräftig zu präsentieren. Eine Jury, bestehend aus der UNICUM ABI Redaktion und Verantwortlichen der BARMER GEK, wählt aus den eingereichten Bewerbungen je Kategorie die drei besten Projekte aus. Die zwei weiteren Wettbewerbskategorien sind „Die beste Schülerfirma“ und „Das beste soziale oder karitative Projekt“. Im großen Finale gibt es ein Online-Voting: Wer in seiner Rubrik die meisten Stimmen mobilisiert, ist „Schule des Jahres 2016“ und gewinnt den Preis. Einsendeschluss für die Projekte ist der 1. Juni 2016. Weitere Informationen: www.barmer-gek.de/creative; www.schuledesjahres.de Pressemitteilung der BARMER GEK
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