Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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Studie belegt ungleiche Bezahlung und unfreiwillige Teilzeit in der Altenpflege: Staatssekretär Laumann fordert Konsequenzen
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in Berlin die Studie “Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient” vorgestellt. Die Studie belegt, dass man als Pflegekraft gut verdienen kann. Es bestehen aber je nach Region deutliche Unterschiede und man verdient als Krankenpfleger eher gut und als Altenpfleger deutlich schlechter. Zudem hat nur rund jede zweite beschäftigte Pflegefachkraft eine Vollzeitstelle. Bei den Helferberufen in der Pflege liegt die Teilzeitquote teilweise sogar deutlich über 70 Prozent. Staatssekretär Laumann fordert angesichts dieser Zahlen, dass alle Beteiligten die richtigen Konsequenzen ziehen: “Wenn in allen Bundesländern die Fachkräfte der Altenpflege gegenüber vergleichbaren anderen Fachkräften bis zu 19 Prozent weniger verdienen, läuft etwas falsch. Wir brauchen in der Altenpflege endlich flächendeckend faire und angemessene Löhne, die von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart werden. Sonst wird es immer schwieriger, junge Menschen für diesen wichtigen und anspruchsvollen Beruf zu begeistern. Und die brauchen wir für eine menschenwürdige Pflege in unserem Land. Ich schlage daher vor, dass künftig die Pflegekassen von allen Trägern der Pflegeeinrichtungen den Nachweis verlangen können, ob ein angemessener Lohn auch tatsächlich bezahlt wird. Die hierfür nötige Gesetzesänderung sollten wir im Pflegestärkungsgesetz II verankern. Vor allem aber brauchen wir starke Gewerkschaften, die für die Pflegekräfte eintreten und die für einen anständigen Tarifvertrag und für einen fairen Lohn kämpfen. Das ist nicht Sache der Politik.” Auch die Tatsache, dass Fachkräfte der Altenpflege im Vergleich zu Fachkräften der Krankenpflege in allen Bundesländern erheblich weniger verdienen würden, zeige Handlungsbedarf. “In den ostdeutschen Bundesländern haben die Fachkräfte der Altenpflege durchschnittlich fast 30 Prozent weniger Einkommen, im Westen rund 18 Prozent. Fachkräfte der Altenpflege verdienen teilweise weniger als ein Krankenpflege-Helfer im Krankenhaus. Diese Lohnschere ist nicht vernünftig zu begründen. Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, brauchen wir endlich die generalistische Pflegeausbildung. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieser Grundsatz muss auch für den Pflegeberuf insgesamt gelten”, sagt Laumann. Für die Generalistik sprächen zudem fachliche Gründe: In den Krankenhäusern müssten immer mehr pflegebedürftige Menschen behandelt werden, genauso wie in den Altenpflegeeinrichtungen immer mehr schwer kranke Menschen versorgt und betreut werden müssten. Schon heute arbeiten Kranken- und Altenpfleger sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen, mit einem einheitlichen Ausbildungsabschluss könne ein Wechsel zwischen den verschiedenen Einrichtungen künftig wesentlich erleichtert werden. Für Laumann liefert die Untersuchung schließlich auch wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf den befürchteten Fachkräftemangel: “Die Studie liefert erstmals auch belastbare Erkenntnisse über die Gründe für die hohe Teilzeitquote: Beispielsweise sind in den westdeutschen Bundesländern für Altenpflegefachkräfte hier vor allem persönliche und familiäre Gründe ausschlaggebend, darunter das Fehlen von Kinderbetreuungsplätzen. Dagegen arbeitet in den ostdeutschen Bundesländern die Hälfte von ihnen nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Ich sage klar: Unfreiwillige Teilzeit passt nicht mit der Klage über den Fachkräftemangel zusammen. Dem kann man schon dadurch ein Stück weit entgegentreten, indem mehr Teilzeit- in Vollzeitstellen umgewandelt werden.” Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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AOK Baden-Württemberg: Arzneimittelpreise dürfen das Gesundheitssystem nicht gefährden
Der medizinische Fortschritt und die Individualisierung von Therapien geben vielen Menschen Grund zur Hoffnung. Doch die Preisgestaltung einiger Unternehmen im Arzneimittelmarkt hat mit dem Hepatitis-C-Präparat Sovaldi – bekannt als „700-Euro-Pille“ – eine neue Dimension erreicht. Die Kosten für eine 12- bis 24-wöchige Jahrestherapie belaufen sich auf bis zu 120.000 Euro pro Patient. „Es kann nicht sein, dass pharmazeutische Unternehmen mit einer nicht nachvollziehbaren Preispolitik das Gesundheitssystem ausbeuten und damit seine Stabilität und Leistungsfähigkeit gefährden“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, im Rahmen der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog – Arzneimittelmarkt aus dem Gleichgewicht? Wer sorgt für Balance?“ gestern Abend in Stuttgart. Es gehe nicht um die Frage des Nutzens eines Arzneimittels allein – auch bei Medikamenten, die einen Mehrnutzen bringen, muss die Finanzierbarkeit für die Versichertengemeinschaft erhalten bleiben. Sovaldi sei hier nur der Anfang einer neuen Welle von hochpreisigen Medikamenten. Um so notwendiger sei es, mehr Transparenz und Struktur im Arzneimittelmarkt zu schaffen. „Wir werden auch künftig allen unseren Versicherten eine bestmögliche Arzneimittelversorgung bieten. Aber nicht zu Mondpreisen“, betont Hermann. Ein angemessener Preis wäge die Interessen der Hersteller und die der Solidargemeinschaft ab und versuche ein Gleichgewicht herzustellen. Eine Entscheidung über angemessene Arzneimittelpreise sei dann möglich, wenn die tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten offengelegt werden. Es sei nicht zu erwarten, dass die Preise in naher Zukunft durch Konkurrenz weiterer Arzneimittel in diesem Indikationsgebiet, noch durch die zentralen Erstattungsverhandlungen erfolgreich reguliert werden. Deshalb fordert AOK-Chef Hermann eine Nachbesserung des AMNOG (Arzneimittelneuordnungsgesetz) von 2011, damit eine Preisanpassung ab dem ersten Tag der Zulassung für ein neues Medikament möglich ist – derzeit kann der Hersteller nach eigenem Belieben jeden Preis festsetzen, bis nach einem Jahr ein Erstattungspreis mit dem Hersteller vereinbart ist. Insbesondere müsse der nachgewiesene therapeutische Nutzen im Zusammenhang mit der Schwere der Erkrankung bei der Preisfindung maßgeblich sein. Darüber hinaus könnten mehr Entscheidungsautonomie für Krankenkassen vor Ort und die Möglichkeit dezentraler Verhandlungen bewirken, eine wirtschaftlichere Versorgung bei innovativen Medikamenten zu erreichen. Gerade in dem nicht seltenen Fall, dass nur für einen Teil der Anwendungsgebiete Anhaltspunkte für einen Therapievorteil bestehen, ist der gezielte Einsatz des neuen Medikaments für genau diese Patienten erforderlich. „Im Gegensatz zu zentralen Einheitsverhandlúngen in Berlin, können die Kassen regional das im Schulterschluss mit den Ärzten erreichen“, so Hermann. In diesem Zusammenhang fordert Hermann auch die Abschaffung der Reimportquote: „Die Wirkungen aus der planwirtschaftlichen Subventionsregelung zugunsten einer Anbietergruppe laufen im Promillebereich an den jährlichen Gesamtausgaben der AOK Baden-Württemberg für Arzneimittel.“ Zudem gelangten in letzter Zeit immer wieder Fälschungen durch Reimporte in Umlauf. Die Arzneimittelsicherheit für Patientinnen und Patienten sei wichtiger als eine marginale Einsparung. Auch haben sich die Rabattverträge längst als wirksames Instrument der Ausgabensteuerung etabliert. Unter Federführung der AOK Baden-Württemberg konnte allein 2013 für das AOK-System bei patentfreien Arzneimitteln mehr als eine Milliarde Euro eingespart werden. Seitens der Ärzteschaft kritisiert Prof. Dr. Wolf Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, die unseriöse Preispolitik der Arzneimittelhersteller: „Kosten für Forschung und Entwicklung, einschließlich klinischer Studien vor der Zulassung, rechtfertigen in den meisten Fällen nicht den Preis für neue Wirkstoffe. In der Onkologie beispielsweise werden nur selten überzeugende therapeutische Erfolge durch neue Arzneimittel erzielt.“ Aussagen über die langfristige Sicherheit und Wirksamkeit bei neuen Arzneimitteln zum Zeitpunkt der Zulassung seien schwierig und erforderten deshalb auf jeden Fall weitere Erkenntnisse aus klinischen Studien nach der Zulassung. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg
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AOK Bayern bietet Zweitmeinung bei künstlichem Kniegelenk
Jedes Jahr werden rund 175.000 künstliche Kniegelenke in Deutschland eingesetzt. Damit ist die sogenannte Knieendoprothese nach der Hüftprothese die zweithäufigste Operation in Deutschland. Schwere, fortgeschrittene Verschleißerscheinungen im Kniegelenk – beispielsweise durch Arthrose – machen bei vielen Patienten eine solche Prothese erforderlich. Allerdings ist nicht bei jedem Verschleiß eine Operation nötig. Die AOK Bayern bietet daher allen betroffenen Versicherten eine medizinische Zweitbegutachtung an. Ein entsprechendes Modellvorhaben wurde mit der Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Physikalische Medizin und Rehabilitation der Universität München gestartet. „Wir geben AOK-Versicherten eine zusätzliche Orientierungshilfe, damit sie für sich persönlich den optimalen Behandlungsweg finden“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Erfahrene Orthopäden des Klinikums der Universität München sichten die Unterlagen und untersuchen das Knie erneut. Dazu ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Die Patienten werden über Chancen und Risiken verschiedener Behandlungsmethoden – Operation oder konservative Therapie – aufgeklärt. Die ärztliche Zweitmeinung kann die vorliegende Empfehlung bestätigen oder Alternativen aufzeigen. Das Angebot ist für AOK-Versicherte kostenlos. Die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu können, ist vielen Versicherten wichtig: Knapp 90 Prozent der Deutschen schätzen eine zweite ärztliche Meinung. Jeder Vierte nutzt die Möglichkeit bereits. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. Mit der ärztlichen Zweitmeinung bei künstlichen Kniegelenken erweitert die AOK Bayern ihr Angebot. Auch bei der Diagnose Krebs können AOK-Versicherte kostenlos eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Kooperationspartner ist die Universitätsklinik Erlangen, die zu den onkologischen Spitzenzentren in Bayern zählt. Pressemitteilung der AOK Bayern
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