Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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„Wissensreihe Männergesundheit“ informiert zu Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance
Studien zur Männergesundheit zeigen, dass sich Männer vielfach nicht ausreichend um ihre Gesundheit kümmern und Schwierigkeiten haben, passende Gesundheitsinformationen zu finden, zu beurteilen und zu nutzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Stiftung Männergesundheit haben daher ihre gemeinsame „Wissensreihe Männergesundheit“ erweitert: Drei neue Broschüren informieren zielgruppenspezifisch zu den Themen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance. Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Männer gehen seltener zum Arzt als Frauen. Sie führen ein teilweise risikoreicheres Leben, trinken mehr Alkohol, ernähren sich ungesünder und nehmen seltener an gesundheitsfördernden Angeboten teil. Es ist deshalb wichtig, relevante Informationen auch ‚an den Mann‘ zu bringen. Die ‚Wissensreihe Männergesundheit‘ ist im Hinblick auf Sprache und Optik auf das Rezeptionsverhalten von Männern zugeschnitten und somit eine beliebte Informationsquelle, die unser umfassendes, qualitätsgesichertes Onlineangebot www.maennergesundheitsportal.de ergänzt.“ Um die Sensibilität von Männern für ihre Gesundheit zu erhöhen und ihr Präventionsbewusstsein zu stärken, hat die BZgA gemeinsam mit der Stiftung Männergesundheit die Hefte der „Wissensreihe Männergesundheit“ aufgelegt. Sie wurden unter der wissenschaftlichen Leitung ausgewiesener Fachexpertinnen und -experten, basierend auf den aktuellen Leitlinien, entwickelt. Neben den drei neuen Heften gibt es bereits Broschüren zu den Themen Bluthochdruck, Burnout, Diabetes mellitus, Herzinfarkt und Übergewicht. Kostenlose Bestellung der Hefte „Wissensreihe Männergesundheit“ über: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln Online-Bestellsystem: http://www.bzga.de/infomaterialien Fax: 0221/8992257 E-Mail: order@bzga.de Die Broschüren stehen außerdem zum Download bereit unter: http://www.maennergesundheitsportal.de und http://www.stiftung-maennergesundheit.de Ein Faktenblatt mit aktuellen Daten zur Männergesundheit in Deutschland finden Sie unter: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/maennergesundheit/ Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) spricht mit der Internetseite http://www.maennergesundheitsportal.de gezielt Männer an, um sie über die Möglichkeiten einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsvorsorge zu informieren. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und können die persönliche Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt sowie durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal nicht ersetzen. Gemeinsame Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Stiftung Männergesundheit
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Stärkung der Pflege im Krankenhaus Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden.“ Dr. Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir schaffen die Voraussetzungen und stellen die notwendigen Mittel bereit, um gute Pflege in den Krankenhäusern weiter zu entwickeln. Die Selbstverwaltungspartner haben es jetzt in der Hand, in einvernehmlicher Weise die Einzelheiten zu vereinbaren. Ich setze darauf, dass dies im Sinne der Patientenversorgung zügig geschieht.“ Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Insbesondere begrüße ich, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben.“ Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir haben in der Kommission klare Vorgaben für die Detailaspekte der Personalsicherung in Krankenhäusern gemacht. Verbindliche Untergrenzen sind auch unter Qualitätssicherungsaspekten absolut notwendig. Ich freue mich, dass die Einigung gelungen ist.“ Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Aus zahlreichen Gesprächen und Briefen wissen wir, dass Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen warten. Wir schlagen hier konkrete Maßnahmen vor, mit der pflegerische Tätigkeiten deutlich aufgewertet und die Krankenhäuser besser vergütet werden. Ich bin sehr froh, dass mit der konstruktiven und zielorientierten Arbeit der Kommission dieses im ersten Schritt gute Ergebnis gelungen ist.“ Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wenn eine Pflegekraft zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Es ist deshalb ein Gewinn für die Patientensicherheit und für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, wenn wir jetzt Pflegepersonalzahlen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Wir ziehen damit die Konsequenz aus der zunehmenden Arbeitsverdichtung auf den Stationen.“ Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration: „Nach intensiver und konstruktiver Arbeit in der Expertenkommission Pflege bin ich sehr zufrieden, dass wir übereinstimmend ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben, das die Pflege in den Kliniken stärken und die Patientenversorgung weiter verbessern wird.“ Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ am 1. Oktober 2015 eingerichtet. Diese hat in fünf Sitzungen folgende Schwerpunkte beraten: die Abbildung und Verbesserung des erhöhten Pflegebedarfes, insbesondere von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen und behinderten Patientinnen und Patienten, die Abbildung und Verbesserung des allgemeinen Pflegebedarfes und die Überführung der Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in die Regelfinanzierung. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Neues Team führt den BARMER Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der BARMER, die zum Jahreswechsel aus der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK entstanden ist, hat sich heute in Berlin konstituiert. Bis zur Sozialwahl bei der BARMER im Oktober 2017 fungiert Bernd Heinemann (64) als Vorsitzender des Verwaltungsrats. Dies hat das Selbstverwaltungsgremium der Krankenkasse heute beschlossen. Heinemann gehört der BARMER VersichertenGemeinschaft an. Zu seiner Stellvertreterin wählten die Mitglieder Ulrike Hauffe (65) von der BARMER GEK-Versichertenvereinigung. Das dreiköpfige Präsidium wird komplettiert durch Dirk Wiethölter (50), dem ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden der Deutschen BKK. Wiethölter ist Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat der BARMER. 9,4 Millionen Versicherte, stabiler Beitragssatz Der Verwaltungsrat der BARMER besteht aus 27 Versicherten- und drei Arbeitgebervertretern. Er trifft alle Entscheidungen, die für die BARMER von grundsätzlicher Bedeutung sind, zum Beispiel legt er den Beitragssatz der Krankenkasse fest. Dieser liegt mit 15,7 Prozent exakt auf dem Niveau beider Vorgängerkassen. Die BARMER betreut rund 9,4 Millionen Versicherte. Das Haushaltsvolumen der Krankenkasse liegt im Jahr 2017 bei 37,3 Milliarden Euro. Im Wettbewerb will die BARMER mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis und einem modernen Kundenservice punkten. Auch hauptamtlicher Vorstand bestimmt Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat der neue Verwaltungsrat den hauptamtlichen Vorstand der Kasse gewählt. Vorsitzender des Vorstandes ist Prof. Dr. Christoph Straub, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Jürgen Rothmaier und Mitglied des Vorstandes Dr. Mani Rafii. Alle drei hatten diese Positionen bereits bei der ehemaligen BARMER GEK inne. Pressemitteilung der BARMER
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