(HANNOVER/NORDWEST) Ein Aufschrei müsste durch das Land gehen: bereits in 10 Jahren fehlen allein in deutschen Krankenhäusern bis zu 140.000 Pflegende – und diese fehlen, um die Krankenhauspflege auf dem heutigen Niveau zu erhalten. Das wir bereits heute einen Mangel an Pflegenden haben, darauf ist nun wirklich schon mehrmals hingewiesen worden. Statt dessen passiert gar nichts. Nein, gar nichts stimmt ja nicht: Bundesgesundheitsminister Rösler hat im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten, die sich dem Ärztemangel widmen solle. Aus Niedersachsen wird dazu der Wunsch geäußert, die Bedarfsplanung neu aufzustellen. So könne flexibler auf Versorgungsdefizite in der ärztlichen Betreuung reagiert werden. Dem neuen Gremium sollen Vertreter der Bundesländer, der Kassenärztlichen Vereinigung, Bundesärztekammer, der Krankenkassen und der Gemeinsame Budnesausschuss beiwohnen. Die Pflege ist nicht vertreten – also die derzeit noch größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen, die sich auf wissenschaftlicher Ebene mit Lösungen für anstehende Probleme in der Gesundheitsversorgung, der Dementenbetreuung und der Bildungsherausforderungen der gesamten Gesellschaft beschäftigt. Die oben erwähnte Untersuchung ist im Übrigen vom bpa in Auftrag gegeben worden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste vertritt aktuell die Position, dass nur ein gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte den Pflegenotstand noch abwenden könne. Die Untersuchung bestätigt diese Position, fordert zudem aber auch eine bessere Bezahlung für Pflegende. Das sehen wir auch so. (Zi)
Related Posts
Krankenhaus-Report 2018: Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden
Bei der Krankenhausplanung in Deutschland ist es schon heute möglich, die Klinikstrukturen qualitätsorientiert zu zentralisieren und zu spezialisieren. Darauf weisen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2018 zum Thema „Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit“ hin. Das Krankenhaus-Strukturgesetz hat den Bundesländern dafür schon vor zwei Jahren umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt. Doch die Länder machen nur zögerlich davon Gebrauch. Deshalb schlägt der AOK-Bundesverband ein gemeinsames Zielbild von Bund und Ländern für das Jahr 2025 vor. „Das Zielbild 2025 sollte festhalten, wo wir mit der stationären Versorgung am Ende der nächsten Legislaturperiode stehen möchten“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Dabei geht es nicht vorrangig um die Frage, wie viele Kliniken es am Ende deutschlandweit gibt. Ein deutlicher Schritt wäre es bereits, wenn zukünftig Kliniken mit mehr als 500 Betten nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel in der Krankenhauslandschaft bilden.“ In Nordrhein-Westfalen wird der Wandel in der Krankenhausplanung bereits umgesetzt. Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, sagt dazu: „Bei den Planungen standen bisher oftmals die Bettenzahlen im Fokus. In Zukunft muss mehr die Qualität im Fokus stehen. Für die Patientinnen und Patienten kommt es maßgeblich auf die Ergebnis-Qualität der Leistungen an. Nordrhein-Westfalen will auch hier seinen Beitrag leisten, um diesen Prozess für eine gute Krankenhausversorgung gewinnbringend zu begleiten.“ Aktuelle Analysen des WIdO zeigen unter anderem am Beispiel von Darmkrebsoperationen, dass die Versorgung der Patienten durch eine Zentralisierung deutlich verbessert werden könnte. 2015 sind in Deutschland rund 44.000 Darmkrebsoperationen in mehr als 1.000 Krankenhäusern vorgenommen worden. Doch von allen Kliniken, die diese Operation angeboten haben, führte ein Viertel den Eingriff maximal 17 Mal im Jahr durch, ein weiteres Viertel hatte zwischen 18 und 33 Eingriffe. Unter der Annahme, dass nur noch zertifizierte Zentren bzw. Krankenhäuser, die mindestens 50 Darmkrebsoperationen durchführen, diese Leistung erbringen dürften, blieben bundesweit 385 Kliniken für die operative Versorgung übrig. Auf dieser Grundlage würde sich der mittlere Anfahrtsweg für Patienten bundesweit von acht auf gerade einmal 16 Kilometer verlängern. Im dicht mit Krankenhäusern versorgten Nordrhein-Westfalen (NRW) würde der mittlere Anfahrtsweg von sechs auf lediglich zehn Kilometer steigen. Die höchsten mittleren Fahrwege ergeben sich mit 33 Kilometern in Mecklenburg-Vorpommern. Letztlich wären es nur wenige Regionen in Deutschland, für die bei diesem Szenario etwas längere Wege anfallen. Heute haben 0,03 Prozent der Bevölkerung einen Anfahrtsweg, der länger als 50 Kilometer ist. Dieser Anteil würde sich auf 2,5 Prozent erhöhen. „Nicht nur bei Krebsoperationen, auch bei anderen planbaren Eingriffen wie Hüftprothesenoperationen und sogar in der Notfallversorgung ist eine stärkere Zentralisierung nötig und möglich, wie die Analysen des WIdO zeigen“, sagt Jürgen Klauber, Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports und WIdO-Geschäftsführer. „Wenn sich die Therapiequalität erhöht und Überlebenschancen besser werden, sollten etwas längere Fahrstrecken kein Thema sein. Wir wissen aus Befragungen, dass die Menschen schon jetzt längere Wege in Kauf nehmen, um in guten Krankenhäusern versorgt zu werden.“ Auf die Notwendigkeit einer zentralisierten Krankenhausversorgung weist auch Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin hin: „Die Diagnose, dass die mangelnde Konzentration von stationären Fällen zu unnötigen Todesfällen führt, wird von der Politik mittlerweile akzeptiert, auch wenn es mit der Therapie noch hapert.“ So wäre es notwendig, Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt nur in Krankenhäuser mit einer Herzkathetereinheit einzuliefern und dort zu behandeln. Von den fast 1.400 Krankenhäusern, die Patienten mit Herzinfarkten behandeln, weisen weniger als 600 eine solche Einheit auf. Das gleiche gilt für die Behandlung von Schlaganfällen. Nur gut 500 der 1.300 Kliniken, die Schlaganfälle derzeit behandeln, weisen entsprechende Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) auf. Gleichzeitig müsste in beiden Fällen garantiert sein, dass das Krankenhaus rund um die Uhr über entsprechende Fachärzte verfügt. Würden die Neurologen und Kardiologen so auf die Krankenhäuser verteilt werden, dass immer genau ein Facharzt verfügbar ist, würde es für jeweils nur rund 600 Krankenhäuser reichen. Busse: „Die Therapie kann also nicht lauten, jetzt noch die jeweils anderen rund 800 Krankenhäuser mit Schlaganfall- und Herzkathetereinheiten auszustatten.“ Diese Situation betrifft auch die Pflegekräfte, wie der AOK-Bundesverband betont. „Wir haben nicht genügend Personal, um alle heute existierenden Klinikstandorte so auszustatten, dass sinnvolle Personalanhaltszahlen oder Personaluntergrenzen gut umgesetzt werden können. Dieses Personal wird auch nicht kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein, egal ob es 8.000 oder 80.000 sind“, so Martin Litsch. Auch deshalb ist die Zentralisierung der Krankenhausstrukturen sinnvoll. In der Diskussion um eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte drängt die AOK auf mehr Transparenz darüber, welche Gelder der Krankenhausfinanzierung für das Pflegepersonal gedacht sind und ob diese Gelder auch an den richtigen Stellen ankommen. Um dieses Mehr an Transparenz zu erhalten, dürfe das bewährte System der Fallpauschalen jedoch nicht als Ganzes in Frage gestellt werden. Auf die große Relevanz des medizinischen Personals weist auch Gesundheitsminister Laumann hin: „Wir brauchen sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Versorgung ausreichend gut ausgebildetes Personal im Gesundheitswesen, und zwar im ärztlichen genauso wie im pflegerischen Bereich. Gerade im pflegerischen Bereich muss sich hier noch einiges tun.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
The post Krankenhaus-Report 2018: Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden appeared first on Healthcare Netzwerk.
Satzungsleistungen nicht allen Versicherten bekannt
Nur wenige Versicherte wissen, dass ihre Krankenkasse OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstattet Bonn, 24. Februar 2015: Seit 2012 dürfen Krankenkassen rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente (sogenannte OTC-Arzneimittel) erstatten. Basis dafür sind kassenindividuell festgelegte Satzungsleistungen. Aktuell erstatten etwa 60 Prozent der Krankenkassen ihren Versicherten OTC-Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen. Doch wissen viele gesetzlich Versicherte nicht, dass ihre Krankenkasse hier die Kosten übernimmt. Dies zeigen aktuelle Ergebnisse des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Demnach weiß mehr als die Hälfte der Befragten nicht über das Thema Satzungsleistungen Bescheid und nur etwa jeder Vierte weiß, dass seine Krankenversicherung entsprechende Satzungsleistungen anbietet. Gesetzlich Versicherte können ihre Apothekenrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung (zum Beispiel einem Grünen Rezept) zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Erstattung variiert je Kasse. Zudem gibt es bei den meisten Kassen Budgetgrenzen, bis zu der die Kasse die Kosten übernimmt. Auch die Leistungen selber unterscheiden sich deutlich. Manche Krankenkassen erstatten hierbei nur anteilig die Kosten für die besonderen Therapierichtungen, wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel. Andere Kassen erstatten wiederum alle OTC-Arzneimittel, allerdings nur in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen. Bei Kindern bis 12 Jahre erstatten die Krankenkassen die Kosten für OTC-Arzneimittel ohnehin im Rahmen der sogenannten Regelversorgung. Stellenwert von OTC-Arzneimitteln OTC-Arzneimittel haben als sichere, wirksame und gut verträgliche Medikamente seit jeher einen hohen Stellenwert in der Arzneimitteltherapie. Sie genießen bei Patienten wie auch Ärzten einen guten Ruf. Daher setzen gerade viele Hausärzte diese Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen ein. Dies ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern gerade auch bei Kindern und Jugendlichen von großem Vorteil. Welche Satzungsleistungen aktuell angeboten werden, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse erfragen. Weitere Informationen und eine Übersicht zu den Satzungsleistungen erhalten Sie auch unter www.bah-bonn.de. Pressemitteilung des Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
The post Satzungsleistungen nicht allen Versicherten bekannt appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
vdek und KBV starten gemeinsam das Modellprojekt RESIST zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen
3.000 Hausärzte, Kinderärzte sowie Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Innere Medizin (sofern diese an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen) aus acht Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) können sich vom 1.4.2017 bis 30.6.2017 in das Projekt „RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“ einschreiben. RESIST geht damit als eines der ersten Innovationsfondsprojekte an den Start. Initiatoren sind der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die acht KV-Regionen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe. Ab dem 1.7.2017 können dann Ersatzkassen-Versicherte mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt im Rahmen dieses innovativen, praxisorientierten Versorgungsprogramms behandelt werden. „Bei den Antibiotika-Verordnungen schneidet Deutschland im EU-Vergleich recht gut ab. Aber die Zahl der Verordnungen insgesamt ist mit etwa 39 Millionen Verordnungen pro Jahr immer noch hoch. Die Folge: Resistenzbildungen sowie vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Ziel des Projekts ist es, Patienten und Ärzte zu einem gezielteren Einsatz mit Antibiotika bei akuten Atemwegserkrankungen zu motivieren und die Zahl unnötiger Antibiotikaverordnungen weiter einzudämmen“, so Elsner. „Im Mittelpunkt von RESIST steht die Kommunikation von Arzt und Patient. Häufig sehen sich Ärzte mit dem Wunsch von Patienten konfrontiert, unbedingt ein Antibiotikum verordnet zu bekommen. Eine Virusinfektion ist nicht mit einem Antibiotikum zu behandeln. Das wissen viele Patienten nicht. Information und Kommunikation stehen daher bei RESIST ganz im Vordergrund“, betont Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Das Projektdesign von RESIST orientiert sich nah am Versorgungsalltag. Im Rahmen des Modellprojektes sollen Ärzte und Patienten für das Thema Resistenzbildungen sensibilisiert und die rationale Antibiotikatherapie bei akuten Atemwegsinfekten gefördert werden. Hierzu wurden spezifische Instrumente entwickelt, darunter eine Online-Schulung für Mediziner. Das Projekt fördert gezielt das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch. Die Partner des Projektes RESIST leisten mit diesem großflächig angelegten Projekt gemeinsam einen Beitrag zur Antibiotika-Resistenzstrategie der Bundesregierung. Rund 14 Millionen Euro aus Innovationsfonds Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Das Projekt RESIST wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, und zwar durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Erste Ergebnisse sollen Ende 2019 vorliegen. Pressemitteilung des vdek und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
The post vdek und KBV starten gemeinsam das Modellprojekt RESIST zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen appeared first on Healthcare Netzwerk.