(HANNOVER/NORDWEST) Ein Aufschrei müsste durch das Land gehen: bereits in 10 Jahren fehlen allein in deutschen Krankenhäusern bis zu 140.000 Pflegende – und diese fehlen, um die Krankenhauspflege auf dem heutigen Niveau zu erhalten. Das wir bereits heute einen Mangel an Pflegenden haben, darauf ist nun wirklich schon mehrmals hingewiesen worden. Statt dessen passiert gar nichts. Nein, gar nichts stimmt ja nicht: Bundesgesundheitsminister Rösler hat im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten, die sich dem Ärztemangel widmen solle. Aus Niedersachsen wird dazu der Wunsch geäußert, die Bedarfsplanung neu aufzustellen. So könne flexibler auf Versorgungsdefizite in der ärztlichen Betreuung reagiert werden. Dem neuen Gremium sollen Vertreter der Bundesländer, der Kassenärztlichen Vereinigung, Bundesärztekammer, der Krankenkassen und der Gemeinsame Budnesausschuss beiwohnen. Die Pflege ist nicht vertreten – also die derzeit noch größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen, die sich auf wissenschaftlicher Ebene mit Lösungen für anstehende Probleme in der Gesundheitsversorgung, der Dementenbetreuung und der Bildungsherausforderungen der gesamten Gesellschaft beschäftigt. Die oben erwähnte Untersuchung ist im Übrigen vom bpa in Auftrag gegeben worden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste vertritt aktuell die Position, dass nur ein gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte den Pflegenotstand noch abwenden könne. Die Untersuchung bestätigt diese Position, fordert zudem aber auch eine bessere Bezahlung für Pflegende. Das sehen wir auch so. (Zi)
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Bio ist preis…
39. Krankenhaustag: Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Reformvorhaben im Fokus
„Das Pflegeberufegesetz ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der vergangenen Legislaturperioden. Nicht nur für die professionell Pflegenden selbst, sondern für alle qualitätsbewussten Kliniken, Pflegeeinrichtungen sowie für die Menschen, die heute und zukünftig auf professionelle Pflege angewiesen sind“, erklärte Irene Maier, Kongress-präsidentin des 39. Deutschen Krankenhaustages. Dass eine grundlegende Reformierung der Pflegeausbildung notwendig sei, um weiterhin eine hohe Qualität der Pflege gewährleisten zu können, qualifizierte Bewerber anzusprechen und Berufstätige zu halten, sei unstreitig. „Der Gesetzentwurf schafft hierfür den Rahmen, denn er berücksichtigt erstmals die tatsächlichen Anforderungen an die Pflegeberufe, statt an gewachsenen Strukturen festzuhalten.“ Maier, zugleich Pflegedirektorin des Universitätsklinikums Essen, kritisierte allerdings eine mögliche Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes. „Jedes weitere Hinausschieben wäre fahrlässig, denn es verstärkt den Fachkräftemangel in allen Tätigkeitsfeldern der Pflege und schwächt die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Kliniken.“ Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zog knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes eine erste Zwischenbilanz. Den Kliniken sei es zusammen mit der Politik gelungen, ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits-versorgung auf den Weg zu bringen. „Mit dem Pflegezuschlag, der Tarifaus-gleichsrate und den Förderprogrammen für Pflegestellen und Hygiene wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, dass die Mitarbeiter in den Kliniken fair bezahlt und notwendige zusätzliche Kräfte eingestellt werden können“, so der DKG-Präsident. Insgesamt seien die Rahmenbedingungen für die laufenden Kosten der Krankenhäuser deutlich verbessert worden. „Aber wir müssen ein Jahr später auch feststellen, dass insbesondere die Kostenträger immer wieder Entscheidungen hinauszögern oder aber in der Umsetzung so abändern, dass bei den Kliniken das vorgesehene Geld nicht ankommt. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro, die 2016 an die Krankenhäuser fließen sollten, im Stau“, kritisierte er. Beispielhaft nannte Reumann die Zentrumszuschläge, die Situation der Hochschulambulanzen oder die stationäre Notfallversorgung. „Wer die Notfallversorgung tatsächlich verbessern will, muss sicherstellen, dass Notfälle nicht länger strukturell unterfinanziert und durch Budgetregelungen gedeckelt werden“, forderte Reumann. Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK), befürwortete grundsätzlich die mit dem Krankenhaustrukturgesetz eingeführte „Qualitätsoffensive“ der Bundesregierung. Allerdings müsse diese sachgerecht und mit Augenmaß umgesetzt werden. Er bezeichnete den sich abzeichnenden Weg zur Gewinnung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren jedoch als nicht zielführend: „Er definiert Qualität der Versorgung als Vermeidung von Patientengefährdung, beschränkt sich auf nicht repräsentative Fachbereiche, gibt ungeeignete oder medizinisch nicht vertretbare Indikatoren vor und sperrt sich gegen die Einbeziehung externen medizinischen Sachverstandes“, stellte der VLK-Präsident fest. Die Erarbeitung fundierter, konsentierter und auch rechtssicherer Qualitätsindikatoren müsse jedoch vor dem Hintergrund einer gesicherten flächendeckenden Patientenversorgung bei möglichst optimaler Versorgungsqualität wissenschaftlich seriös und methodisch erfolgen. Dies sei aus Sicht des VLK derzeit nicht sichergestellt. Auch die Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelung zu Mindestmengen führe zu einem inflationären Anstieg der Mindestmengen-Vorgaben und in der Konsequenz bei einer Bindung dieser Vorgaben an den einzelnen Arzt zu einem Wegfall dieses Leistungsbereiches. „Wir fordern ein nationales Investitionsprogramm zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte“, erklärte Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche sei ein zentrales Zukunftsthema. Allerdings erreiche Deutschland nach einer Studie der Stiftung Münch im Vergleich mit 20 europäischen Ländern nur einen Platz im Mittelfeld. „Die IT-Infrastruktur sollte auch in Deutschland eine öffentliche Aufgabe sein“, so Düllings weiter. Hier sei die öffentliche Hand in der Pflicht, da es um eine Infrastrukturleistung geht, die wiederum Voraussetzung für eine bessere Patientenversorgung sei. Die Studie verweise in diesem Zusammenhang auf eine effektivere und effizientere sowie leitliniengetreuere Versorgung, weniger Medikationsfehler oder einen ressourcenschonenderen Umgang mit Versorgungsleistungen. „Darüber hinaus sollten bei der Förderung einer funktionsfähigen IT-Infrastruktur auch die Optionen der individuellen Digitalisierung geprüft werden, zum Beispiel Möglichkeiten zur Nutzung von Health Apps“, machte der VKD-Präsident deutlich. Grundsätzlich sei der Patient aufgrund mobiler Internetnutzung und Wissensmanagement im Behandlungsprozess heute viel intensiver eingebunden. Vielfältiges Kongressprogramm Der 39. Deutsche Krankenhaustag bietet den Besuchern vom 14. bis 17. November unter dem Generalthema „Zukunft gestalten“ zahlreiche gesundheitspolitische und praxisorientierte Veranstaltungen: Das Spektrum reicht von Qualitätsanforderungen und Krankenhausplanung, Pflege, IT-Einsatz im Krankenhaus, Patientenzufriedenheit, Betriebskostenfinanzierung bis hin zur zentralen Problematik der Investitionsfinanzierung. Interessante Diskussionen und Vorträge sind auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Umsetzungsstand der Krankenhausreform zu erwarten. Die Schwerpunktveranstaltung „Krankenhausstrukturgesetz: Umsetzungs-Monitoring“ wird den Stand im Bereich der Qualitätsoffensive und der Finanzierungsvorgaben der Klinikreform überprüfen. Ein weiteres Highlight ist das Krankenhaus-Träger-Forum. Dort werden zentrale Themen wie der reale Investitionsbedarf, die Anforderungen an demographiefeste Kliniken und kultursensible Krankenhäuser aus dem Blickwinkel der Patienten und der Krankenhausträger diskutiert. Dialog und Patientenzufriedenheit im Krankenhausalltag steht auf der Fachtagung des neu gegründeten Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) auf dem Programm. Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, unterstreicht durch seine Mitwirkung bei dieser Veranstaltung die besondere Bedeutung der Patientenfürsprecher für Patienten und Klinikpersonal. Die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes im Krankenhaus steht im Forum „Pflege im Krankenhaus“ im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei werden unter anderem Themen wie die bedarfsgerechte Personalfinanzierung, Ausstattung und Personalschlüssel erörtert. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.600 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Ziel des Krankenhaustages ist es, allen Berufsgruppen im Krankenhaus – Ärzten, Krankenhausdirektoren, Controllern, Technikern, Krankenhausträgern und Pflegepersonal – sowie den Partnern im Gesundheitswesen die Gelegenheit zur Diskussion zu geben. Das ausführliche Programm des 39. Deutschen Krankenhaustages steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform f&uum
l;r die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Für eine unabhängige Selbstverwaltung mit echten Gestaltungsspielräumen
Heute hat die Bundesregierung den Entwurf für das sogenannte „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ beschlossen. Leider hält dieses Gesetz nicht, was sein Name verspricht. Dazu erklärt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „In der sozialen Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber Hand in Hand. Die soziale Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband kommt ihren Aufgaben eigenständig und in hohem Maße verantwortungsvoll nach. Für den nun gesetzlich geplanten Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht beim GKV-Spitzenverband gibt es weder einen rechtlichen, noch einen inhaltlichen Grund.“ Mit dem Gesetz sollen die Aufsichtsrechte über alle Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung vereinheitlicht werden. Dieser Ansatz verkennt allerdings, dass grundlegend zwischen sozialer und gemeinsamer Selbstverwaltung zu unterscheiden ist: Im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sind Versicherte und Arbeitgeber vertreten, die sich für die Interessen der Patientinnen und Patienten, der Versicherten und der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialpartnerschaft einsetzen, während andere Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen v. a. berufsständische und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Konkrete Änderungen notwendig Es ist sicherlich ein gutes Signal, dass die noch im Referentenentwurf als zusätzliche Befugnis für das Bundesgesundheitsministerium vorgesehene „Inhaltsbestimmung zu unbestimmten Rechtsbegriffen“ ersatzlos gestrichen wurde. Damit ist das Risiko, aus der Rechtsaufsicht eine Fachaufsicht zu machen, deutlich reduziert. Allerdings gibt es weitere Punkte, die wir nach wie vor kritisch sehen: 1. Mindestinhalte der Satzung (§ 217e Absatz 1 Satz 5 SGB V) Der Gesetzentwurf sieht trotz Präzisierungen nach wie vor Mindestinhalte für die Satzungen der Körperschaften auf Bundesebene vor. Dies nimmt der Selbstverwaltung eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume. Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für eine solche Regelung gegeben. Diese Mindestvorgaben im § 217e Abs. 1 Satz 5 SGB V sollten für den von der sozialen Selbstverwaltung getragenen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes gestrichen werden. Ein solcher Eingriff in die Satzungsautonomie ist nicht gerechtfertigt. 2. Entsandte Person für besondere Angelegenheiten beim GKV-Spitzenverband (§ 217h) In dem Gesetzentwurf ist die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörde vorgesehen, unterhalb der Schwelle eines sog. Staatskommissars eine Dritte Person in die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung zu entsenden. Nach wie vor ist diese Möglichkeit nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes nicht erforderlich. Zwar sind die im Entwurf genannten Eingriffsvoraussetzungen eingeengt, aber nicht ausreichend präzisiert worden. Die Vorschrift ist durch die gewählte Formulierung „Die ordnungsgemäße Verwaltung ist insbesondere gefährdet, wenn…“ immer noch zu unbestimmt. Daher ist zumindest das Wort „insbesondere“ zu streichen, damit dem Ministerium nicht beliebige Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. 3. Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA (§ 91 SGB V) Nach wie vor soll der Aufsicht zugestanden werden, bei der Geschäfts- oder Verfahrensordnung des G-BA Änderungen anzuordnen und bei nicht fristgemäßer Umsetzung die Änderungen selbst vorzunehmen. Dies bedeutet einen tiefen Eingriff in die Arbeitsweise des G-BA. Hierdurch können die organisatorischen inneren Abläufe durch die Aufsicht gestaltet werden. Das stellt einen Eingriff in die gemeinsame Selbstverwaltung dar. Zudem soll eine aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Maßnahmen des BMG ausgeschlossen werden. „Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist ein starker Rückhalt aus der Politik notwendig. Gerade angesichts der bevorstehenden Herausforderungen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und dauerhaft finanzierbaren Versorgung braucht es eine leistungsfähige Selbstverwaltung. Erforderlich ist daher ein echtes Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das die Handlungskompetenzen für die Selbstverwaltung ausbaut“, so Dr. Volker Hansen, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 16.11.2016
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