(HANNOVER/NORDWEST) Ein Aufschrei müsste durch das Land gehen: bereits in 10 Jahren fehlen allein in deutschen Krankenhäusern bis zu 140.000 Pflegende – und diese fehlen, um die Krankenhauspflege auf dem heutigen Niveau zu erhalten. Das wir bereits heute einen Mangel an Pflegenden haben, darauf ist nun wirklich schon mehrmals hingewiesen worden. Statt dessen passiert gar nichts. Nein, gar nichts stimmt ja nicht: Bundesgesundheitsminister Rösler hat im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten, die sich dem Ärztemangel widmen solle. Aus Niedersachsen wird dazu der Wunsch geäußert, die Bedarfsplanung neu aufzustellen. So könne flexibler auf Versorgungsdefizite in der ärztlichen Betreuung reagiert werden. Dem neuen Gremium sollen Vertreter der Bundesländer, der Kassenärztlichen Vereinigung, Bundesärztekammer, der Krankenkassen und der Gemeinsame Budnesausschuss beiwohnen. Die Pflege ist nicht vertreten – also die derzeit noch größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen, die sich auf wissenschaftlicher Ebene mit Lösungen für anstehende Probleme in der Gesundheitsversorgung, der Dementenbetreuung und der Bildungsherausforderungen der gesamten Gesellschaft beschäftigt. Die oben erwähnte Untersuchung ist im Übrigen vom bpa in Auftrag gegeben worden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste vertritt aktuell die Position, dass nur ein gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte den Pflegenotstand noch abwenden könne. Die Untersuchung bestätigt diese Position, fordert zudem aber auch eine bessere Bezahlung für Pflegende. Das sehen wir auch so. (Zi)
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Darauf können sich Patienten verlassen: Hochwertige Qualität der ambulanten Versorgung
„Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland ist in jeglicher Hinsicht hochwertig. Dafür bilden Facharztstatus, Genehmigungsvorbehalt und Fortbildungsverpflichtung die Garanten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der heutigen Vorstellung der „Positionen zur ambulanten Versorgungsqualität“. „Das Gesundheitswesen in Deutschland ist ein Mehrklassensystem – zugunsten der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung. An keiner Stelle gibt es eine höhere Sicherheit sowie tatsächlich eine hohe Leistungsqualität und -transparenz als in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“, erläuterte Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben hohe Qualitätsansprüche an sich selbst – was man an der großen Anzahl und Vielfalt von freiwilligen Qualitätsinitiativen erkenne. „Diese intrinsische Motivation darf nicht durch falsche Konzepte oder ein Übermaß an Kontrolle ,wegreguliert‘ werden“, so Gassen. Schließlich sei Qualitätssicherung kein Selbstzweck. „Der entstehende Aufwand ist Zeit, die beim Patienten fehlt. Kosten und Nutzen müssen daher in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen“, führte Dryden aus. Dies sagte er auch vor dem Hintergrund, dass die Praxen mit jährlichen Bürokratiekosten von rund vier Milliarden Euro belastet werden. „Außerdem muss der Mehraufwand adäquat refinanziert werden – und zwar von allen Kostenträgern“, ergänzte KBV-Chef Gassen. In Bezug auf den Vergleich mit der Qualitätssicherung an Kliniken, den die Niedergelassenen „nicht zu scheuen brauchen“, meinte Gassen: „Wir müssen uns bewusst sein, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann.“ Die Besonderheiten der ambulanten Versorgung mit vielen chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und langen Behandlungsverläufen, machten es unmöglich, Versorgungsqualität primär am Ergebnis zu messen. „Ob eine Operation erfolgreich war, lässt sich relativ leicht sagen. Über den Verlauf einer komplexen Behandlung zu urteilen, ist da schon schwieriger. Der Zollstock von Krankenhäusern passt für Praxen oft nicht.“ Im ambulanten Praxisalltag sei vielmehr wichtig, „dass wir die Potentiale von Prozess- und Strukturqualität weiter ausschöpfen“. Gerade hier liegen nach Ansicht von Dr. Wolfgang-Axel Dryden auch die Stärken der ambulanten Patientenversorgung: „Unsere bewährten KV-Strukturen mit ihren individuellen ärztlichen Aktivitäten, kollegialen Peer Reviews, Vor-Ort-Besuchen, Feedbackberichten und freiwilligen Qualitätsinitiativen, belegen, dass Instrumente der Qualitätsförderung dann nachhaltig wirken, wenn sie unmittelbar am Patienten ansetzen und von den Beteiligten selbst gestaltet und verantwortet werden.“ KBV-Chef Gassen betonte, dass sich Qualitätssicherung an der Situation vor Ort orientiere. Daher müssten die zahlreichen regionalen Maßnahmen, die die KVen zur Qualitätsförderung entwickelt haben, weiterhin unterstützt und gestärkt werden. Die „Positionen zur ambulanten Versorgung“ finden sich online auf der Internetseite der KBV unter www.kbv.de/html/21183.php. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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BITMARCK und HMM Deutschland stellen ihre Partnerschaft auf neue Beine
Die BITMARCK, Full-Service-Dienstleister im IT-Markt, und die HMM Deutschland GmbH, eHealth-Anbieter von Versorgungs- und Abrechnungslösungen für die GKV, bauen ihre Kooperation weiter aus. Seit dem 1. Januar 2016 haben beide Unternehmen ihre Business-Partnerschaft neu ausgerichtet und im Sinne eines verbesserten Kundennutzens intensiviert. Die Zusammenarbeit beider Unternehmen ermöglicht es den BITMARCK-Kunden, bequem aus ihrem Kernsystem iskv_21c Daten digital mit den Leistungserbringern auszutauschen. Grundlage sind entsprechende Schnittstellen, über die ein komfortabler Datenaustausch zwischen den Kooperationspartnern ermöglicht wird. Die neue Integrationsplattform 21c│ng wird dabei ebenfalls unterstützt. Qualität im Datenaustausch steht für die HMM Deutschland an erster Stelle. Daher nutzt die HMM Deutschland für das Qualitätsmanagement ein spezielles Testsystem von BITMARCK, das die einwandfreie Funktionalität der Software sowie die reibungslose Anbindung der Kunden gewährleistet. Somit wird ein optimaler Kundennutzen sichergestellt, der dem Anwender aus den Fachabteilungen im Tagesgeschäft zugutekommt. Im Rahmen ihrer digitalen Strategie integriert BITMARCK verstärkt essentielle Softwareergänzungen, die als Add-on-Produkte den Funktionsumfang von iskv_21c erweitern und baut daher ihre Partnerschaft mit der HMM Deutschland aus. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung, setzt auf zusätzliche Ressourcen zum Zwecke der Realisierung individueller Lösungen für die Kunden „Unser breites Partnernetzwerk sichert den hohen technischen Standard unserer Produkte ab“, so Strausfeld. „Insbesondere die Kooperation mit HMM Deutschland realisiert Mehrwerte für unsere Kunden, da wir ihnen damit die digitale Abwicklung von Versorgung und Abrechnung im Bereich der sonstigen Leistungen anbieten können.“ Istok Kespret, Geschäftsführer von HMM Deutschland, erläutert: „Besonders interessant für die BITMARCK-Kunden ist, dass sie bei vollkommen komfortabler Bedienung aus ihrem Basissystem die Kommunikation mit rund 12.000 Leistungserbringern digital umsetzen können. Und dies gilt für das gesamte Spektrum der sonstigen Leistungen, insofern diese von BITMARCK unterstützt werden.“ Denn die Schnittstellen des Kernsystems iskv_21c unterstützen sowohl den Bereich Hilfsmittel als auch die Heilmittelabrechnung, die Häusliche Krankenpflege und Fahrdienstleistungen. Hierdurch profitieren die Nutzer auch von den vielen Vorteilen der Softwarelösung Auto-Sachbearbeitungsmanager (ASM) sowie des integrierten Abrechnungssystems De-Pay der HMM Deutschland. Eine runde Sache, finden beide Partner, die ihre gemeinsamen Kunden bei der Umsetzung ihrer digitalen Strategien bestmöglich unterstützen. Denn dass die Zukunft der GKV digital ist – daran besteht kein Zweifel. Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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Stets erreichbar: Öffentliche Apotheken sind an Öffnungszeiten gebunden
Schilder wie „Heute von 12 bis 17 Uhr geöffnet“ oder „Wegen Inventur geschlossen“ sind für Apotheken undenkbar. Denn Apotheker dürfen die Öffnungszeiten ihrer Apotheke nicht frei wählen und zu selbst definierten Zeiten schließen. Als zentrale Institution der Arzneimittelversorgung unterliegen sie einer Vielzahl von Gemeinwohlpflichten. Dazu gehören neben dem Vorhalten eines breiten Arzneimittelsortimentes, Notdiensten und dem Herstellen von individuellen Rezepturarzneimitteln auch die Erreichbarkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten. „Wenn eine Apotheke längere Zeit schließen will, etwa wegen eines Umbaus, muss die zuständige Behörde des Landes, meist die Apothekerkammer, diese Ausnahme genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass umliegende Apotheken einspringen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wir wollen und müssen die Versorgung vor Ort sicherstellen. Das ist eben ein wesentlicher Unterschied zum Arzneimittel-Versandhandel.“ Apotheken unterliegen der Pflicht zu ständiger Dienstbereitschaft. Außerhalb der klassischen Ladenöffnungszeiten, in denen grundsätzlich alle Apotheken offen zu halten sind, werden ein Teil der Apotheken durch die zuständigen Behörden von der Dienstbereitschaft befreit. Die verbleibenden Apotheken dürfen nicht geschlossen werden und sichern flächendeckend den „Notdienst“ während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Patienten profitieren von der wohnortnahen Apotheke auf vielfältige Weise. Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion in Apotheken. Apotheker rufen ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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