(Westerland) Nun gut, Sylt ist ohne Zweifel eine schöne Insel – für manche die schönste Deutschlands. Aber ob das alleine reicht, Pflegende anzulocken? Man bedenke, dass wir einen Angebotsmangel haben: es gibt in der Pflege mehr Arbeitsplätze, als es Pflegende gibt.Und es gibt Arbeitgeber, die darauf reagieren und deutlich machen, warum es sich lohnt, dort als Pflegende zu arbeiten. Und dann gibt es wieder die, die eben glauben, dass es Lohn genug sei, auf der Insel zu arbeiten, auf der andere Urlaub machen. Ist es aber nicht. (Zi)
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Immer höhere Preise für neue Medikamente – aber in Deutschland nicht wesentlich teurer als in anderen EU-Ländern
Der durchschnittliche Preis neu zugelassener Medikamente ist zum wiederholten Mal gestiegen. Eine Packung eines neuen Arzneimittels aus dem 2014er Jahrgang kostet im Schnitt 1.526 €. Die Durchschnittspreise der vorherigen Jahrgänge lagen noch bei 1.087 € (2013) und 556 € (2012). Vor allem Medikamente zur Behandlung von Hepatitis-C, Multipler Sklerose und Krebserkrankungen haben zu diesem Anstieg beigetragen. Dies ergab eine neue Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zur Arzneimittelversorgung der Privatversicherten. Die hohe Preisdynamik ist jedoch kein nationales Phänomen. Dies zeigt eine Untersuchung des Reimportgeschäftes im Rahmen der neuen WIP-Studie. Reimporteure erwerben Arzneimittel in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen, um sie in Deutschland zum höheren Preis anzubieten. In neuerer Zeit können Reimporteure jedoch in zunehmend geringerem Maße Preisunterschiede identifizieren, um sie für derartige Geschäfte zu nutzen. Die Reimportquoten bei Medikamenten jüngeren Jahrgangs sind auch einige Jahre nach der Zulassung noch niedriger als bei älteren Wirkstoffen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Arzneimittelpreise von neuen Medikamenten in Deutschland nicht substanziell höher sind als in anderen EU-Ländern. Darüber hinaus weist die Studie eine deutlich überproportionale Versorgung von Privatversicherten mit innovativen Medikamenten nach. Im Jahr 2014 wurden 13,8 % der Gesamtausgabenausgaben für neue, seit 2011 zugelassene Medikamente von Privatversicherten getragen, obwohl nur 11,2 % der Gesamtbevölkerung privatversichert sind. Diese Unterschiede in der Verordnungspraxis zwischen PKV- und GKV-Versicherten beruhen auf den vielfältigen Regulierungs-instrumenten in der GKV, während die PKV weder beim Arzt noch in der Apotheke in die Versorgung eingreift. Die Studie des WIP „Arzneimittelversorgung der Privatversicherten 2014 – Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen oder in gedruckter Form unentgeltlich beim WIP bestellt werden. Pressemitteilung des WIP _Wissenschaftliches Institut der PKV
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Leistungsbewilligung bei Krankenkassen: Versteckspiel zum Nachteil der Versicherten
Was hilft es den Versicherten, wenn Leistungen ihrer Krankenkasse zwar auf dem Papier stehen – im Ernstfall aber nicht bewilligt werden? Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass die Realität für gesetzlich Versicherte in Deutschland oft ernüchternd aussieht: Die Ablehnungsquoten der Kassen sind hoch, Widersprüchen hingegen wird oft stattgegeben. Wer also zu seinem Recht kommen will, muss erst Rechtsmittel einlegen? „Die Leistungsbereitschaft von Krankenkassen und der Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen ist in der gesetzlichen Krankenversicherung leider völlig intransparent“, stellt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK, fest. „Die Krankenkassen sollten ihre Beschwerde- und Widerspruchsquoten öffentlich machen, damit Kunden sich informieren und vergleichen können“, fordert er. Die SBK hat bereits im vergangenen Jahr Zahlen zu Beschwerden, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren offengelegt und aktualisiert nun ihre Veröffentlichung. „Die Quote der eingelegten Widersprüche und deren Erfolgsquote sind wichtige Indikatoren, um die Leistungsbereitschaft und Kundenorientierung einer Krankenkasse zu messen“, betont SBK-Vorstand Unterhuber. „Auch die Anzahl von Beschwerden gibt Aufschluss darüber, wie zufrieden Kunden mit ihrer Krankenkasse sind und ob sie sich im Ernstfall auf deren Unterstützung verlassen können. Den Versicherten steht es zu, sich hier ein transparentes Bild machen zu können.“ Deshalb hat die SBK bereits im vergangenen Jahr als erste gesetzliche Krankenkasse ihre Zahlen dazu öffentlich gemacht. „Leider haben bislang nur sehr wenige Krankenkassen nachgezogen“, bedauert Unterhuber. „Wir fordern deshalb heute noch einmal alle Krankenkassen zu mehr Transparenz im Sinne der Versicherten auf.“ Beschwerden 2017: Rückgang um 0,1 Prozent Bei der SBK gingen 2017 3.340 Beschwerden von Kunden ein. Im Verhältnis zu der Versichertenzahl von 1.055.390 (Stand: 01.11.2017) ergibt das eine Beschwerdequote von 0,31 Prozent. Im Vorjahr hatten SBK-Kunden insgesamt 4.080 Beschwerden eingereicht, was eine Quote von rund 0,39 Prozent bedeutete. In 83 Prozent der Fälle erhielten Kunden innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung auf ihr Anliegen, wenn sie sich über das Lob&Tadel-Team der SBK beschwert hatten. Ob gesetzliche Krankenkassen ihre Beschwerden systematisch erfassen und wie sie damit umgehen, ist ihnen übrigens freigestellt. 945 Widersprüche in 2016 Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem Versicherte ablehnende Entscheidungen ihrer Krankenkasse überprüfen lassen können. Bei der SBK wurden 2016 zentral in der Widerspruchsstelle insgesamt 945 Widersprüche eingereicht (756 Widersprüche aus dem Bereich der Krankenversicherung und 189 Widersprüche aus dem Bereich der Pflegeversicherung). Die Entscheidungen werden nach Widerspruchseinlegung zuerst von internen Spezialisten der SBK in der Widerspruchsstelle auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft. Ist eine Entscheidung zugunsten des Versicherten zu ändern, wird der Versicherte unmittelbar von seinem persönlichen Kundenberater über die neue Sachlage informiert und ein Abhilfebescheid erlassen. Bleibt es bei der ablehnenden Entscheidung, wird der Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der Widerspruchsausschuss besteht bei der SBK aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und ebenso vielen der Versicherten. Auch der Widerspruchsausschuss ist an das geltende Recht gebunden; in berechtigten Fällen revidiert er die Entscheidung der SBK. 2016 wurden im Widerspruchsausschuss 804 Widersprüche beraten: In nahezu 100 Prozent der Fälle, hielt die Entscheidung der SBK auch einer erneuten unabhängigen Überprüfung durch den Widerspruchsausschuss stand. 161 Sozialgerichtsverfahren Versicherte, die einen Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2016 taten das SBK-Versicherte in 161 Fällen. Zusammen mit anhängigen Verfahren aus Vorjahren wurden 171 Klageverfahren beendet. Die Gerichte gaben der SBK in 63 Prozent der Verfahren Recht, weitere 18 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen. In 19 Prozent der Fälle entschieden die Gerichte zugunsten des klagenden Versicherten. Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 werden im Frühjahr 2018 erhoben. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK
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Aufbruchsstimmung beim 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS
Manager und Unternehmer nehmen Herausforderung an – Aufbruchsstimmung beim 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS in Wien „Selbstgefälligkeit wäre angesichts der deutlich erkennbaren Herausforderungen außerordentlich gefährlich“. Darauf wies der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann zum Abschluss des 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES am Mittwoch (02. März) hin. Er sei deshalb sehr froh, dass die in Wien versammelten Manager und Unternehmer der … Weiterlesen →