Wie von mir berichtet, drohen den gesetzlichen Krankenkassen empfindliche Geldstrafen, wenn sie nicht bis Ende 2011 mindestens 10% ihrer Versicherten mit der Gesundheitskarte ausstatten.
In einer aktuellen Stellungnahme protestiert der GKV Dachverband gegen diese Gesetzesänderung, die unmittelbar bevorsteht:
„Den vorgeschlagenen Änderungsantrag, wonach die Kassen mit einer Kürzung ihrer Verwaltungskosten in Höhe von zwei Prozent ‚bestraft’ werden, wenn sie nicht bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgegeben haben, halten wir weder für sachgerecht noch für angemessen. Vielmehr birgt er die Gefahr, dass die Kassen zu unwirtschaftlichem Verhalten gezwungen werden, um die vorgesehenen finanziellen Konsequenzen zu vermeiden.
Zurzeit müssen wir davon ausgehen, dass bis zu dem avisierten Termin bei Weitem nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen mit Kartenlesegeräten ausgestattet sein werden. Denn dafür müsste die Ärzteschaft bereits jetzt beginnen, umfängliche logistische Voraussetzungen zu schaffen. Wenn die Arztpraxen nicht mehrheitlich über moderne Kartenlesegeräte verfügen, müssten die Versicherten auf absehbare Zeit zwei Karten mit sich führen – eine alte und eine neue Versichertenkarte. Hinzu kommt: Ändern sich Versichertendaten, müssten zudem immer zwei Karten ausgetauscht werden, da eine Online-Aktualisierung noch nicht zur Verfügung steht.
Es drohe ein Chaos in den Praxen, wird behauptet.
Insgesamt kann man aus dieser Reaktion ableiten, dass die Kassen nicht vor hatten 2011 bereits mit der Ausgabe der eGK zu beginnen. Ansonsten ist die Reaktion nicht verständlich. Die Hersteller der Lesegeräte und der damit verbundenen Hardware jedoch können die Geräte nicht beliebig vorrätig halten und sind erwiesenermaßen wirtschaftlich teils bereits am Ende, haben sie doch große Investitionen getätigt, ohne bislang damit Umsätze tätigen zu können. Folgerichtig begrüßt der Dachverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) die Maßnahme des Bundesgesundheitsministers.
Eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers auf die Reaktion der GKV liegt bereits vor:
Zu den wiederholten Mahnungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu bremsen, sagt Staatsekretär Stefan Kapferer: „Ein modernes Gesundheitswesen benötigt funktionsfähige und sichere Wege der elektronischen Kommunikation und eine elektronische Gesundheitskarte. Patienten und Versicherte erwarten zu Recht, dass der Austausch
von Informationen zwischen Ärzten sicher und der Datenschutz gewährleistet ist und dass im Notfall wichtige medizinische Informationen schnell zur Verfügung stehen. Das soll das neue System leisten, außerdem wird die Karte zukünftig die unberechtigte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft verhindern. Das spart Kosten und sollte im Interesse der Kassen sein.
Es ist mir unverständlich, wie die Kassen heute Regelungen in Frage stellen können, die sie gestern noch selbst beschlossen haben. Ich fordere alle Beteiligten auf, sich an die gemeinsamen Absprachen zu halten und diese zügig umzusetzen.“
Demnach ist eine Änderung des Vorhabens nicht zu erwarten. Zu Recht, wie ich meine.
[Update vom 8.11.10]: Den originalen Gesetzestext bzw. den Änderungsantrag gibt es hier.
Quellen: