Kein genereller Rückzahlungsanspruch des Zahnarzthonorars bei einem Behandlungsfehler

Das OLG Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 22.04.2010 (Az. 22 U 153/08) entschieden, dass bei einem Behandlungsfehler die Patientin keinen generellen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Zahnarzthonorars hat. In dem konkreten Fall hatte die Patientin, die selbst Zahnärztin ist, … Weiterlesen

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