Mitgehört …

… an einem herrlich-sonnigem Sonntagnachmittag auf einer bayerischen Bergalm in 1100m Höhe:

“Na, wie hast Du die Woche rum ‘bracht”

“Ich hab a gemütliche Drei-Tage-Woche gmacht”

Na wie?”

“Na Donnerstag und Freitag bin i nimma ganga. Des is bequem, für zwoa Tag brauchst kein Schein und hast a superlanges Wochenende”

“Ah so geht des, bist schon a Hund!*”

*die zwei kerngesunden Mittdreißiger prosten sich schmunzelnd zu.

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*Anmerkung: der “Hund” gilt im Bayerischen als Metapher für einen besonders schlauen und gerissenen Menschen; Steigerung: “Wia da Hund auf der Schelln-Sau” – ein Hund, der sich auch noch auf einem rasenden Schwein hält ist ein besonders zäher Erfolgsmensch – “Hunde” benötigen in solchem Zustand normalerweise keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 

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Flotter Zweier
Passend hierzu eine Aussage aus einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Personalabteilung eines größeren mittelständigen Betriebs:
“Es ist schon auffällig, wenn man betrachtet, wie viele Mitarbeiter meist mehrmals im Jahr nacheinander 2 Tage oft im Verbund mit dem Wochenende fehlen. Etwa jeder zweite Mitarbeiter kommt so im Jahr auf mindestens 10 Fehltage. “

Skandallösung
Sinnvolle Lösung – aber nie durchsetzbar, weil politischem Selbstmord gleichkommend:
– keine Lohnfortzahlung in den ersten beiden Tagen einer Erkrankung
– die eingesparte Lohnfortzahlung fließt den Krankenkassen zu, die im Umkehrschluss den Beitragssatz senken müssen
– dauert die Krankheit drei oder mehr Tage: obligator. ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Lohnfortzahlung ab dem 3. Tag an den Erkrankten
– sollte ein Arbeitnehmer mehrmals wegen ein und derselben Erkrankung erkranken wird ihm nur an den ersten beiden Krankheitstagen keine Lohnfortzahlung gewährt – ärztliche AU vorausgesetzt

Es würde zu einem Aufschrei der Bergalmbetreiber, Kneipenwirte, Schwimmbad-Kiosk-Besitzer etc. … kommen.

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