Die FAZ hat einen Artikel veröffentlicht, der sich mit dem präventiven Einsatz von Statinen beschäftigt und auf einen Artikel in “Current Opinion in Cardiology” (Bd. 25, S. 484) zurückgeht.
Folgender Kommentar wurde dazu von Christian Gersch angebracht:
Die Verordnung von Statinen ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand nur dann sinnbehaftet, wenn bereits ein kardiovaskuläres Risiko beim Patienten in anderer Form als nur der Hypercholesterinämie besteht. Dies wird aber nur bei wenigen regelmäßigen Konsumenten von Fast-Food der Fall sein, da sich diese eher im ersten Lebensdrittel befinden.
Statine sind nicht grundlos verschreibungspflichtig. Nähe ein Verbraucher von 20 Jahren zusammen mit einem Burger ein Statin ein, ist davon auszugehen, dass er davon keinen direkten Nutzen erfährt – wohl aber der vollen Bandbreite der unerwünschten Wirkungen (Nebenwirkungen) des Statins ausgesetzt ist.
Man sollte auch bedenken, dass Arzneimittel miteinander in Interaktion treten: Durgs.com führt zum Beispiels 149 Interaktionen für Simvastatin auf.
Man stelle ich vor, der Fast-Food-Gast würde nur eines oder gar zwei dieser 149 Medikamente einnehmen, ohne, dass ein Arzt von dieser Konstellation überhaupt weiß. Nur schwer übersehbare Gesundsheitsschäden könnten die Folge sein.