Vernunft in der Medizin – am Beispiel der Unterzuckerung III

Einlieferung ins Krankenhaus
Als mein Patient im Krankenwagen zugibt, dass er nicht nur unter Alterszucker leidet, sondern auch schon mal einen kleinen Schlaganfall gehabt hat, soll er in die Neurologie gebracht werden. Ausfallserscheinungen wie schiefes Gesicht, Lähmungen der Beine, Arme oder Sprachstörungen sind zwar nicht festzustellen, aber man weiß ja nie.
Da in der Infusion klugerweise Glukose (Zucker) enthalten ist, fühlt sich mein Patient bei Ankunft im Krankenhaus fast wieder hergestellt. Trotzdem geht’s in die Stroke-Unit, die Abteilung zur Untersuchung und Intensivbehandlung von Schlaganfällen. Was ist eine Verdachtsäußerung wert, wenn ihr nicht konsequent nachgegangen wird? Rechtliche Probleme werden gefürchtet, wenn der Notarzt den Fall mit den Worten übergibt: Sieht nach hypoglykämischen Schock aus, Apoplex nicht auszuschließen. Also läuft die Maschinerie an.
Krankenhaus-Maschinerie läuft
Die körperliche Untersuchung des Patienten zeigt keine Auffälligkeiten. Der Zucker ist jetzt hochnormal, das liegt an der zuckerhaltigen Lösung im Tropf und daran, dass mein Patient seine Tabletten vor einer Stunde hätte nehmen müssen. Die liegen aber in der Küche seines Bruders, die Namen fallen ihm im Moment nicht ein. Stattdessen kommt er in die Röhre. Wenn er einen Schlaganfall gehabt hat, wird man ihn im Kernspintomogramm sehen. Danach geht die Diagnostik weiter, das Bett mit meinem Patienten drin, wird hin und her geschoben.
Entlassung auf eigenen Wunsch
Um es kurz zu machen, am nächsten Tag verlässt mein Patient das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat. Er fühlt sich wohl und ist alt genug die Verantwortung auf sich zu nehmen, und er fühlt sich zu alt für die Untersuchungsketten im Krankenhaus, wobei er einiges schon hat über sich ergehen lassen. Andererseits sind die vorgesehenen Untersuchungen noch nicht komplett abgeschlossen. Das ist meinem Patienten egal, er will nach Hause, er meint nicht die Wohnung seines Bruders, sondern sein Zuhause in Norddeutschland. Wenn tatsächlich irgend etwas mit ihm nicht stimmt, will er seinen guten Allgemeinzustand nutzen, um in die gewohnte Umgebung zu gelangen. Übrigens ein sehr häufiger und verständlicher Wunsch älterer Menschen. Sie erinnern sich? Mein Patient ist 82 Jahre alt. Er verspricht, sich bei mir, seinem Hausarzt zu melden, und die restlichen Untersuchungen durchführen zu lassen. Glücklich ist man nicht mit seinem Weggang auf eigene Verantwortung, und die Ärzte zeigen ihm das auch. Lediglich eine Krankenschwester legt ihre Hand auf seinen Unterarm und sagt, sie könne ihn verstehen.
Beim Hausarzt
Nach diesem eindrucksvollen Erlebnis sitzt der Patient am übernächsten Tag bei mir im Sprechzimmer, erzählt mir von dem Vorfall und reicht mir den handschriftlich verfassten vorläufigen Entlassungsbericht des Krankenhauses im Ruhrgebiet. Eigentlich müsste ich den Brief einem Freund übergeben – zur Entzifferung – der befasst sich mit Münzen und kann winzige, undeutliche Inschriften unklarer Sprachherkunft lesen.
Letztlich wird die Diagnose einer Hypoglykämie bestätigt, ein Schlaganfall wurde ausgeschlossen, allerdings empfehle sich dringend die Vorstellung bei einem Kardiologen, zwecks Ausschluss einer Erkrankung der Herzkranzgefäße per Herzkatheter, respektive der Herzklappen per Herz-Ultraschall und eine Vorstellung beim Neurologen, weil der Patient das Krankenhaus vor Anfertigung eines EEG verlassen habe. Somit sei ein epileptischer Anfall nicht sicher auszuschließen. Weiterhin wird eine hausärztliche Kontrolle der Blutzuckerwerte empfohlen und eine Medikamentenanpassung.
Was fragt sich der geneigte Hausarzt, wenn er nach Bericht des Patienten und Lektüre des Kurzbriefes wieder aufblickt?
Er fragt sich:
Was soll das?
Übrigens ist es dieselbe Frage, die sich auch der Patient stellt.
Im letzten Teil dieser kleinen Serie gibt es eine Analyse des Falles, und damit wird ein Kardinalproblem der modernen Medizin beleuchtet.

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