Versicherungslos

Da kam letzthin eine Frau in die Apotheke und beklagte sich, dass sie sehr erkältet sei, viel huste (so dass es schmerzt) und Blut im Auswurf gefunden hat.
Pharmama: “Das bedeutet: Verdacht auf Lungenentzündung. Dafür müssen sie zum Arzt!”
Frau: „Aber ich habe keine Versicherung!“
Oh, schlecht, aber.. umm, was erwartet sie? Das ich ihr ein Antibiotikum verkaufe, so rein auf Verdacht?
Pharmama: „Nun, dann werden sie den Arztbesuch halt selbst bezahlen müssen. Ich rate ihnen aber, es nicht aufzuschieben.“

Ja, das ist ist nicht gut. Ich habe dann ein bisschen mit ihr geredet, auch wegen dem “keine Versicherung” – in der Schweiz muss man zwingend eine Krankenversicherung haben – sie meinte dazu nur, sie “wohne nicht hier.”

Aber: da hat sie eventuell Jahrelang gespart, indem sie sich nicht versicherte und dann braucht sie es einmal und will dann auch das nicht zahlen? Ich schreibe jetzt “will”, weil sie wirklich nicht so ausgesehen hat, als ob sie kein Geld hätte.

 

Im Moment muss man auch gut schauen, dass man die Krankenkassendeckung gleich validieren kann, denn offensichtlich ist die Zahlungsmoral reichlich schlecht – gestern hatte ich gleich 2 Personen, bei denen es geheissen hat: “Karte gesperrt.” Das heisst es dann, wenn die Krankenkassenprämien nicht bezahlt wurden, dann sistiert die Versicherung die Übernahme der Medikamente und anderer Leistungen, bis die Schulden bezahlt sind.

Übrigens: Wer Schulden bei einer Krankenkasse hat, der kann die Kasse nicht wechseln, bis die bezahlt sind. Und eine Krankenversicherung muss man haben – die ist obligatorisch und vom Gesetz vorgeschrieben. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Prämien zu zahlen, kann eine Prämienverbilligung beantragen – oder gar eine Prämienübernahme durch die Sozialversicherung.

Trotzdem: Gegen 400’000 Personen in der Schweiz haben Schulden bei den Krankenkassen und gegen 150’000 Personen haben einen Leistungsstop. Die Spitäler sitzen wegen diesen auf Schuldenbergen und auch wir in der Apotheke haben zu kämpfen mit säumigen Zahlern.

Wenn trotz Betreibung kein Geld kommt, müssen die Kantone 85% der Kosten und die Krankenkasse 15% der Kosten von Spital und Medikamenten übernehmen. Das heisst: das zahlt der Steuerzahler. Kann die Krankenkasse später doch noch das Geld eintreiben, bekommen die Kantone die Hälfte des Geldes wieder zurückbezahlt.

Personen mit einem Leistungsaufschub haben aber nur noch Anspruch auf Notfallversorgung.

Tagged: Apotheke, Arbeit, Krankenkasse

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