Vollzeitbeschäftigung und hälftige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut sind nicht vereinbar

Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 13.10.2010 (Az.: B 6 KA 40/09 R) entschieden, dass die Zulassung als psychologischer Psychotherapeut mit einem hälftigen Versorgungsauftrag mit einer Vollzeitbeschäftigung nicht vereinbar ist. Die Erteilung einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung darf im Rahmen eines … Weiterlesen

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