Kurz vor Jahresschluss

drehen einige mal wieder mächtig durch.

Da wäre beispielsweise der Herr Spahn, “Gesundheitsexperte” der CDU. Er wünscht sich ein “Lieferscheinprinzip” für ambulante Behandlungen: nach getaner Arbeit soll der “Kunde” die gelieferten Leistungen quittieren, sonst kriegt der Arzt kein Geld. Kriegt er in der zweiten Quartalshälfte zwar sowieso nicht, aber was soll’s. Den Lieferschein gibt es sogar schon, in Form der so genannten Patientenquittung, aber was soll’s. Hauptsache: wichtig tun.

Leider hat Herr Spahn seinen Wunsch nicht zu Ende gedacht. Wenn man schon gesundheitswirtschaftlich denken will, dann aber bitte richtig.

Vor einem Lieferschein steht zunächst die genaue Marktanalyse des Kunden. Dieser muss gesetzlich verpflichtet werden, bundesweit nach den kostengünstigsten Angeboten zur Lösung seines speziellen Problems zu fahnden. Als Orientierungshilfe bei der Bedarfsermittlung dienen, bei scheinbar Gesunden, zunächst die hierarchisierten Morbiditätsgruppen des Bundesversicherungsamtes. Bereits manifest Erkrankte müssen sich auf ihre Erstdiagnose beschränken; spätere Erkrankungen sind nicht zulässig. Bei der Suche nach den günstigsten Angeboten, der Reiseplanung und der Terminvermittlung, helfen gern die Verbraucherzentralen, die Patientenberatungsstellen, Krankenkassen, und Herr Spahn.

Der beim ersten Termin erarbeitete Behandlungsvorschlag muss zunächst der zuständigen Krankenkasse vorgelegt werden, die dann den Auftrag bestätigt. Erst danach kann die kundenpräsenbasierte Dienstleistung ausgeliefert und auf dem Lieferschein bestätigt werden – so geht das, Herr Spahn. Vielleicht wollen Sie noch die Lieferscheine persönlich abzeichnen? Oder eine Lieferscheinkontrollagentur gründen?

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