Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen immer weniger Kosten, die durch Zahnbehandlung entstehen. Auch im Bereich der Kieferorthopädie bietet die GKV nur recht eingeschränkt Unterstützung. Sie trägt keine Behandlungskosten für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen, wenn die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1-2 vorliegen. Dies bedeutet laut GKV-Definition, dass es sich um rein kosmetische Maßnahmen handelt.
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 3-5 eingestuft werden. Doch auch dann können Restkosten für die Eltern verbleiben. In jedem Fall ist für Eltern der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Dabei handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, die im vereinbarten Umfang für die Zahnbehandlung zahlt. Ein Zahnzusatz Tarif kann sogar einen bis zu 90%igen Anteil der Zahnarztrechnung übernehmen.
Die finanzielle Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und der Kassenzuzahlung lässt sich nur mit der Zahnversicherung schließen. Neben Leistungen zur Kieferregulierung (Zahnspangen) kann diese Form der Krankenzusatz Versicherung auch Implantate, Keramikinlays und Verblendungen berücksichtigen.
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist im Normalfall eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt erforderlich. Je besser der Zustand der Zähne, desto geringer die von den Eltern zu zahlenden Beiträge. Bei Behandlungsmaßnahmen, die bereits eingeleitet wurden, leisten die Anbieter keine Unterstützung. Zu beachten ist auch, dass die Versicherer normalerweise erst nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten zahlen.
Aufgrund der hohen Zahl an Angeboten, die sich hinsichtlich der Kosten und Leistungen oft stark unterscheiden, ist es schwierig, ohne kompetente Hilfe eine Entscheidung zu treffen. Interessierte Eltern sollten sich daher von einem Versicherungsexperten beraten lassen und verschiedene Möglichkeiten besprechen. Mehr zum Thema private Krankenzusatzversicherung finden Sie hier.