Was ist das doch ärgerlich: Da hat man so einiges an Zeit, Geld, Kreativität, häufig auch Nerven, in den Bau einer umfangreichen Homepage investiert. Und dann fristet diese im Web ein unbemerktes Dasein. Sprich: Sie erscheint nicht oder weit unten auf den Google-Ergebnislisten. Oder noch schlimmer: Es liegt plötzlich eine Abmahnung im Briefkasten, da die Homepage eine Rechtsvorschrift bricht. Ärzten und anderen Betreibern gesundheitsbezogener Websites ist das mitunter schon passiert. Das hat auch die Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2008“ gezeigt. Danach wurden hochgerechnet rund 8.000 Arzthomepages abgemahnt.
Nicht jeder ist Jurist und kennt die zahlreichen Rechts-Bestimmungen, die für Websites gelten. Und auch die Tipps und Tricks, die Homepages bei Suchergebnissen nach oben hieven, sind eher etwas für Eingeweihte.
Im Rahmen der Zertifizierung von Homepages durch die Stiftung Gesundheit prüfen daher unter anderem Rechtsexperten, ob die Internetauftritte juristisch eine weiße Weste haben. Im Fokus steht zum einen das Medizinrecht wie etwa das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und ärztliches Berufsrecht, zum anderen aber auch das Telemedienrecht, beispielsweise die Pflicht zu einem korrekten Impressum. Spüren die Experten Sicherheitslücken auf, hilft die Stiftung Gesundheit praktisch weiter: Könnte zum Beispiel das Fehlen einer Datenschutzerklärung die Homepage-Betreiber in die Bredouille bringen, erhalten sie mit dem Zertifizierungsgutachten ein rechtskonformes Muster, das sie online direkt einbinden können.
In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Medizin-SEO analysiert die Stiftung Gesundheit zudem jede zu prüfende Website daraufhin, wie gut sie bereits über Google zu finden ist. Eine Liste mit individuell auf die Websites zugeschnittenen Kniffen verrät den Homepage-Betreibern, wie sie in den Suchergebnissen noch weiter nach oben klettern können – zum Beispiel wenn Patienten zu bestimmten Krankheiten oder Therapien nach Informationen googlen.
Weitere zentrale Punkte, die die Gutachter unter die Lupe nehmen, sind die publizistische Güte der Texte sowie die Bedienbarkeit der Seite (Usability), wobei letztere auch Aspekte der Barrierefreiheit einschließt. Hat eine Homepage die Prüfung erfolgreich durchlaufen, erhält sie das Gütesiegel „Geprüfte Homepage“. Die Betreiber dürfen dieses direkt auf der Website einbinden. Für die Nutzer ist das Siegel der Hinweis auf eine Seite, die qualitativ hochwertige Information bietet und gut zu bedienen ist. Kurz: Es steht für „Dieser Homepage kann ich vertrauen.“
Für die Kosten des gutachterlichen Verfahrens können Homepage-Betreiber von der Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft einen Zuschuss erhalten. Bei Ärzten ist eine Förderung bis zu 50 Prozent möglich, bei gemeinnützigen Einrichtungen bis zu 100 Prozent.