Grundsicherung & Krankenkasse: den Zusatzbeitrag müssen Sie selbst tragen

Für chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung, die ständig auf Leistungen der Krankenkasse angewiesen sind, und Grundsicherung oder ALG IIi beziehen, ist dies Urteil vom Sozialgericht Freibug (S 14 AS 3578/109) eine Belastungsprobe. Ein Recht darauf, das der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung übernommen wird von der Grundsicherung, besteht dem nach nicht. Dies bedeutet, die Betroffenen müssen immer die billigste Krankenkasse wählen, die es auf dem Markt gibt. Aktuell müssen sie also aus denen auswählen, die auf einen Zusatzbeitrag verzichten können.

Ein Wechsel der Krankenkasse kann schwierig werden, wenn man dadurch zum Beispiel sein Sanitätshaus verliert, eben auch den Rehatechniker, der sich auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingearbeitet hat. Dies, weil das Sanitätshaus kein Vertragspartner der neuen Krankenversicherung ist. Oder man muss sich auf neue Hilfsmitteli einstellen, die eine andere Qualität aufweisen als die gewohnte, wie zum Beispiel bei Windeln.

Und schwierig wird es auch dann für die Betroffenen, wenn sie sich mit langwierigen Widerspruchsverfahren die eine oder andere Leistung der Krankenkasse erstritten haben. Falls die neue Kasse die erkämpften Lösungen nicht anerkennt, dann geht das Spiel “Widerspruch” von vorne los und die bisherige notwendige Leistung von der Krankenkasse kommt (erstmal) zum erliegen.

 

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