… dies hat zumindest soeben die bürgerschaft in bremen beschlossen. kleines bundesland. wenig relevante fälle. aber sicher mit signalwirkung für die gesamte republik. kinder unter sechs jahren, die eines unklaren todes gestorben sind, müssen also grundsätzlich entsprechend untersucht werden.
hintergrund sind die vielen fälle von kindern, die durch den plötzlichen kindstod, aber auch durch schütteltraumen, durch vernachlässigung zum tode kamen. bisher lag die verantwortung in der hand des auffindenden arztes oder der versorgenden klinik – analog zum vorgehen bei erwachsenen: nur bei „nicht natürlicher todesursache“ oder „unklarer todesursache“ konnte die kripo tätig werden und der richter eine obduktion veranlassen. bei auffinden in der wohnung stand der untersuchende arzt sehr oft dabei unter dem druck der familie, dieses feld nicht anzukreuzen, teilweise wurde die entscheidung umgangen, indem das kind „unter reanimationsbedingungen“ ins krankenhaus gebracht wurde, um dort zu „versterben“, denn dann konnte dort leichter eine obduktion herbeigeführt werden. insofern ist diese entscheidung vor allem ein beitrag zum kinderschutz, aber für uns ärzte auch eine erleichterung in der arbeit, da es nun – zumindest in bremen – keine entscheidung mehr gibt: das kind muss obduziert werden.