Pflegebedürftigkeit ist nicht nur ein Sache für den, der die deutsche Sprache beherrscht, sondern es kann alle treffen, eben auch Migranten. Doch ist es häufig schwierig in unserem Sozialsystem an die Leistung heran zu kommen, wenn man sie nicht kennt. Die Beratung der Behörden oder Krankenkassen kann, wenn sie es machen, sehr unterschiedlich sein. Abhilfe könnte eben eine solche Broschüre schaffen, die auch in anderen Sprachen über die Leistungen der Pflegeversicherung aufklärt. Das Land Hessen hat jetzt die Broschüre “Pflegebedürftig – Was ist zu tun?” in türkisch, russisch und englisch heraus gebracht.
Aber man muss sich bewusst sein, dass die Erklärung einer Leistung im Text für den Betroffenen auch unzureichend sein kann. Deutlich wird dies, wenn sich dazu noch ein ganzer Mix mischt aus unterschiedlichen Erfahrungen von anderen Betroffenen, zum Beispiel ab wann es welche Pflegestufe gäbe. Und gerade die Begutachtung zur Pflegestufe eines anders sprachigen Menschen könnte zu einem Problem werden, wenn der Pflegeaufwand durch die “fehlenden” Worte nicht ausreichend gut dargestellt werden kann. Am Ende gibt es eben nicht die “richtige” Pflegestufe und somit nicht die angesprochenen Leistungen. Wenn man dann nicht um die Möglichkeit vom Widerspruch weiß, so bleiben diese Menschen ohne die notwendigen Leistungen. (Dabei geht es nicht nur um die Kenntnis der Rechtsmittel, sondern auch dem Verstehen oder Annehmen dieser, also dass der Weg über Widersprüche zu dem System “ganz normal” dazu gehört bzw. hier der Betroffene die Möglichkeit erhält, die Notwendigkeit der Leistung noch einmal erklären zu können.)