regeln im umgang mit anfragen der krankenkassen

1. ignorieren
2. ignorieren
3. auf schweigepflicht verweisen
4. auf medizinischen dienst verweisen
5. auf offizielles formular verweisen
6. im zweifelsfall: ignorieren

hintergrund: anfragen von irgendwelchen sachbearbeitern der gesetzlichen krankenkassen zu patienten, deren diagnosen oder therapien sind grundsätzlich mal nicht legitim, da durch die schweigepflicht des arztes geschützt. wir sind nicht auskunftspflichtig – ausnahme: einem anderen arzt, meist prüfarzt, gegenüber – eben dem medizinischen dienst. und trotzdem gibt es allwöchentlich, ok allzweiwöchentlich, eine anfrage einer gkv, „im interesse ihres patienten“, doch kurz ein paar fragen zur verordnung zu beantworten.

besonders schlimm: je chronisch kranker der patient, desto mehr anfragen. gehts um irgendwelche sinnlosigkeiten wie elektrische vernebelungsmaschinen zur verflüssigung der kinderzimmerraumluft (= pariboy), kommt stets die aussage der sachbearbeiterin „ja, wenn das ihr arzt aufschreibt … natürlich übernehmen wir die kosten“ (= ganz klar positionsverbesserung in konkurrenz zu anderen krankenkassen).
familien, die durch die chronische erkrankung ihres kindes sowieso schon genug um die ohren haben, müssen sich dann auch noch mit den unleidigen anfragen der kasse auseinandersetzen. neueste masche: anfrage nicht mehr an den behandelnden arzt, sondern direkt an die eltern, „die entlassbriefe und behandlungsmaßnahmen der spezialambulanz vorzulegen“. damit umgeht man elegant die schweigepflicht des arztes.

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