Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geändert

Am 11. Januar hat das Bundesgesundheitsministerium die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ veröffentlicht. Damit sind nach der Neuausrichtung des Gesundheitskartenprojektes auch für die Testmaßnahmen die neuen Rahmenbedingungen geschaffen worden.

Die Krankenkassen werden ab dem IV. Quartal 2011 die elektronische Gesundheitskarte bundesweit ausgeben; die Vorbereitung der Leistungserbringer soll entsprechend bis zum III. Quartal 2011 erfolgt sein. Das bisherige Zwiebelschalenmodell (Ausgabe in Länderstaffeln) ist durch einen bundesweiten Rollout ersetzt worden.

Die Verordnung passt die Testmaßnahmen der neuen Projektstruktur der gematik an und trägt dem Neustart des Projekts mit neuen Verantwortlichkeiten Rechnung. Bei dem Funktionsumfang der Testung wird künftig zwischen § 291a-Anwendungen und weiteren Anwendungen unterschieden, um die von den gematik-Gesellschaftern beschlossene Öffnung der Telematikinfrastruktur für Mehrwertanwendungen auch im Testverfahren abzubilden.

Die bisherige Differenzierung in 10.000- und 100.000-Feldtests wurde zugunsten einer allgemeinen Regelung zu Feldtests aufgegeben. Die Neuregelung gibt der gematik die Möglichkeit, die gesamte Organisation und Durchführung von Feldtests auch im Rahmen eines Auftrags an einen oder mehrere Auftragnehmer zu vergeben. Die bisherigen Testregionen sind in die Testung einzubeziehen; Änderungen sind im Benehmen mit den obersten Landesbehörden möglich. Die gematik ist aufgefordert, das Nähere im Rahmen eines Testkonzeptes im Benehmen mit den obersten Landesbehörden zu regeln.

Die Betriebsverantwortung für die Testinfrastruktur ist bei der gematik verblieben; sie kann Aufträge zur Durchführung des operativen Betriebs vergeben, muss aber die Testteilnehmer mit der erforderlichen Testausstattung versorgen. Lediglich die elektronischen Heilberufsausweise (und Berufsausweise) werden über die von den Ländern bestimmten zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.

Die zur Durchführung der Testung erforderliche Projektorganisation ist an das neue Projektierungsmodell der gematik-Gesellschafter angepasst sowie das in der Selbstverwaltung abgestimmte Schlichtungsverfahren in die Verordnung übernommen worden. Dem BMG sind Beanstandungs- und Ersatzvornahmerechte eingeräumt. Die Grundstruktur zur Finanzierung der Testmaßnahmen (Projektbüros, Ausstattung der am Test teilnehmenden Leistungserbringer, Aufwendungsersatz etc.) ist unverändert in der Finanzierungsverantwortung der gematik verblieben. Die Höhe der Pauschalen und der nutzungsbezogenen Zuschläge sowie die Einzelheiten zur Auszahlung werden von der gematik einheitlich für alle Testregionen festgelegt.

Quelle:

Deutsche Krankenhausgesellschaft

Gesetzblatt

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