Es kommt eine Frau in die Apotheke und fragt mich, ob ich sie verarzten könne. Da wir das tun, sagte ich: „Natürlich. Wo sind sie denn verletzt?“
Sie deutet auf ihren Unterbauch: „Ich hatte einen Kaiserschnitt. Dann ist es nicht gut verheilt, es gab ein Hämatom. Heute haben sie mir im Spital das Blut aus dem Hämatom rausgedrückt und mich verbunden …. Aber da stimmt etwas nicht. Ich kann spüren, wie mir das Blut die Beine runterläuft.“
Dem war auch so, wie ich mich kurz darauf in unserem Beratungsraum versichern konnte. Das Gazeplätzchen, das sie auf die ca. 13 cm lange Wunde aufgeklebt haben, hat sich gelöst.
Ich war etwas erstaunt den Schnitt zu sehen, denn er war praktisch vollständig offen. Keine Nähte, die die Wundränder zusammenhielten, ein klaffender Schnitt.
Ich flickte so gut es ging mit viel Steristrip und neuer Gaze und Mefix Pflaster zum Festhalten des Ganzen.
„Was haben sie denn im Spital gesagt?“ Frage ich
Frau: „Nicht so viel. Nachdem sie das Blut rausgedrückt haben, haben sie mich nach Hause geschickt. Aber ich kann fast nicht laufen.“
Ich habe mich versichert, dass sie zuhause jemanden hat, der ihr hilft, ihr geraten, die Wunde vom Arzt anschauen zu lassen und ihr dann ein Taxi gerufen.
Übel.
Übrigens: der Titel ist bewusst zweideutig
Eine vorzeitige Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen wird von Kritikern als „Blutige Entlassung“ bezeichnet. Vorzeitige Entlassungen bergen neben den Risiken für die Patienten aber auch Kostenrisiken, z. B. wenn wegen der Erkrankung vermehrt ambulante Krankenbehandlung, häusliche Krankenpflege oder gar ein erneuter stationärer Krankenhausaufenthalt nötig werden.
Wenn demnächst in den Spitälern nur noch Fallpauschalen abgerechnet werden darf, erwarten manche vermehrt solche Fälle – Brrrr.
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