Wer sich nach dem Abi dafür entscheidet, Medizin studieren zu wollen, braucht gute Noten und eine Portion Glück. Wer davon nicht ganz so viel hat, dem stehen ein paar längst wohlbekannte Hintertürchen offen. Eines davon ist die Kapazitätsklage. Das funktiniert so:
Nachdem man sich erfolglos um einen Studienplatz beworben hat, geht man zum Anwalt. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Anwälten, die sich auf genau diese Sache spezialisiert haben und auch entsprechend Werbung machen.
Der Anwalt schreibt der Uni einen bösen Brief und behauptet rotzfrech, dass es dort doch eigentlich noch Platz für viel mehr Studienanfänger geben müsse und man daher den Herrn Mandanten doch bitte tunlichst studieren lassen möge.
Die Uni behauptet vielleicht das Gegenteil, aber vor Gericht beweisen kann sie es oft nicht und so haben solche Klagen keine schlechten Erfolgschancen. Die Sache ist natürlich mit gewissen Kosten verbunden, was gelegentlich zu Spekulationen über das Elternhaus des Herrn Studiosus Anlass gibt und manchmal in der Mensa und sonstwo zu unschönen Tuscheleien führen kann.
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht dieser Klagerei zwar noch keinen Riegel vorgeschoben, die Sache aber immerhin deutlich erschwert.
In einigen Uni-Sekretäriaten dürfte sich Erleichterung breit machen… und in der einen oder anderen Studi-WG klammheimliche Freude…