Vor knapp einem Monat machte mich eine Leserin auf eine Versorgungslücke in der Palliativmedizin aufmerksam.
Wir erinnern uns:
- Ärzte dürfen in Deutschland grundsätzlich keine Medikamente dispensieren. Das heißt: Sie dürfen zwar Spritzen geben und einem Patienten eine einzelne Tablette in die Hand drücken, die dann aber unverzüglich unter Aufsicht genommen werden muss. Verboten ist es hingegen, einem Patienten mehrere Tabletten zum späteren Gebrauch mitzugeben.
- In allen anderen Fällen dürfen Medikamente grundsätzlich nur vom Apotheker abgegeben werden. Deshalb gibt es in Deutschland rund um die Uhr einen flächendeckenden Apotheken-Notdienst. Allerdings kann es in ländlichen Gegenden schon einmal sein, dass die diensthabende Apotheke 20 KM weit weg liegt. Einen Lieferservice bieten die Apotheken nachts in der Regel nicht.
- Tatsache ist: fast jeder Arzt hat einem Patienten schon einmal ein paar Tabletten mitgegeben, sei es in der Notaufnahme oder in der Hausarzt-Sprechstunde oder beim Notfall-Hausbesuch. Korrekt ist das nicht. Trotzdem kräht in der Regel kein Hahn danach.
- Nur bei Medikamenten, welche dem Betäubungsmittelgesetz (BTM) unterliegen, sollte man alle Gesetze und Regeln wirklich genau nehmen.
- Schwerstkranke Tumorpatienten und Sterbende benötigen oft starke BTM-pflichtige Schmerzmittel, zwar auch nachts und am Wochenende. Aus gutem Grund will man hier oft eine Krankenhauseinweisung vermeiden. Ein Hausarzt, der einen Sterbenden besucht, kann diesem zwar ein BTM-Rezept ausstellen, faktisch ist es jedoch nachts oft nicht möglich, dass dieses Rezept auch zeitnah zur Dienstapotheke gebracht und eingelöst wird.
- Ein Arzt, der einem Sterbenden unbürokratisch zwei oder drei Tabletten Morphium überlässt, steht aber quasi mit einem Bein im Knast…
Es gibt eine Initiative, diesen Zustand zu beenden, unter Anderem durch eine Petition beim Bundestag. Offenbar möglicherweise mit Erfolg. Das Gesundheitsministerium will diese Vorschläge immerhin „prüfen“, wie die Ärztezeitung jetzt meldete.