Die Vertreterversammlung der KV Saarland wendet sich gegen den Angriff auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten durch die elektronische Gesundheitskarte (und durch die geplante Kodierrichtlinie). Es handele sich um ein “überbordendes Erfassungs- und Meldeverfahren”, das die Patienten zu unmündigen Verbrauchern degradiere.
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