Die ERC 2010 sind nun schon bald ein halbes Jahr lang veröffentlicht und so langsam tut sich etwas in der zögerlichen Welt der Rettungsdienste.
Wie ja schonmal erwähnt, wurde insbesondere mit den Richtlinien 2010 der ERC die Telefonreanimation in ihrer Bedeutung bestärkt.
Fakt ist aber: Draussen in der Realität leitet kaum bis fast gar keine Leitstelle Laien und Ersthelfer bei einer Wiederbelebung an! Ausreden und Gründe hierfür sind mannigfaltig. Mal ist es der zu geringe Personalansatz, dann die fehlende Ausbildung der Disponenten oder einfach zu viel Stress im normalen Leitstellenalltag.
Mit der Einbringung der Telefonreanimation in die aktuellen Richtlinien kommen die Leitstellen nun aber nach und nach in Zugzwang. Denn ein Weglassen der Telefonreanimation und ein Ignorieren der gültigen medizinischen Standard, welche durch die Guidelines festgelegt sind, kann im Falle eines Rechtsstreits durchaus als „Unterlassen“ angesehen werden. Damit bringen sich die Leitstellen als Organisationen und die Disponenten persönlich in eine juristische Klemme.
Als erster bundesweiter Verband hat sich deshalb nun der Bundesverband der Ärztlichen Leiter in Deutschland in einem Positionspapier für die Einführung der Telefonreanimation stark gemacht, so vermeldet der SK-Verlag.
Diese Massnahme muss aber überwacht und angeleitet werden, weshalb die ÄLRD die Einführung von Dokumentationssystemen bezüglich dessen in den Leitstellen fordern.
„„Zur Vermeidung eines Unterlassungsvorwurfes“, so heißt es in dem Papier, „müssen die Träger der Rettungsdienste und Leitstellen fachliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Telefonreanimation schaffen.““
SK-Verlag
Was abzuwarten ist, ist nun die Reaktionen der diversen Leitstellen in Deutschland. Denn die Leitstellenlandschaft in Deutschland ist vielfältig und sehr bunt….^^