Osteoporose und Soziales: Zuzahlungen

graur razvan iont/FreeDigitalPhotos.net
Seit 1. Januar 2004 müssen Versicherte ab 18 Jahren  zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Sozialhilfeempfänger.

Osteoporose und Soziales: Zuzahlungen

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Seit 1. Januar 2004 müssen Versicherte ab 18 Jahren  zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Sozialhilfeempfänger.

Praxisgebühr
Die Praxisgebühr beträgt 10,– € pro Quartal und Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut.
Die Praxisgebühr wird nicht fällig bei:Überweisungen

Nur damit das wieder einmal gesagt ist.

Lieber Kunde, ich arbeite für die Apotheke und nicht für Ihre Versicherung. Ich habe keine Aktien bei denen und auch keine Einsicht in die Geschäftsunterlagen und darum kann ich Ihnen auch nicht sagen, warum die Prämien wieder raufgegangen sind. Ich weiss auch nicht, wie hoch Ihre Franchise ist – das einzige, was die mir mitteilen […]

Osteoporose und Soziales: Arbeitsunfähigkeit und finanzielle Leistungen

Osteoporose ist ein heimlicher Knochendieb, der massive Auswirkungen auf den gesamten Alltag der Betroffenen und ihrer Familienmitglieder haben kann. Daher sollte man ausreichend über psychosoziale und sozialrechtliche Aspekte rund um die Osteoporose informiert sein, z.B. über Krankengeld, Reha-Maßnahmen, Reha-Sport, Schwerbehinderung und Pflege.
Die Informationen beziehen sich nicht auf

Verödungsbehandlung der Varikosis: Komplikationen (2)

Thromboembolie
Thromboembolische Ereignisse wie tiefe Venenthrombose, Lungenembolie oder Schlaganfall können im Anschluss an eine Sklerotherapie in seltenen Ausnahmefällen auftreten. Höhere Risiken bestehen dann, wenn größere Mengen an Verödungsmittel verwendet werden und bei Patienten, die bereits früher eine Thromboembolie erlitten oder eine erhöhte Gerinnbarkeit ihres Blutes haben. Bei diesen