BVMed: Innovationsoffenes Krankenhaus fördern

Der Entwurf zum neuen Versorgungsgesetz will innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mehr Erprobungsmöglichkeiten einräumen.

Wie der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) mitteilte, habe er in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, „dass die Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, bei einer vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) freigegebenen neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode eine Erklärung abzugeben, dass sie die entsprechenden personellen und strukturellen Voraussetzungen erfüllen“.

In der BVMed-Erklärung wird auf Äußerungen von Gesundheitsstaatssekretär Kapferer verwiesen, dass die Krankenhäuser für Innovationen offen sein sollten und dass das Prinzip Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt im Krankenhaus bestehen bleiben werde.


Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *