Einstellungsuntersuchung und Drogenabusus

Über christian-gersch.weiss-was.de erreicht mich die Frage, welche Untersuchungen Bestandteil einer Einstellungsuntersuchung seien, ob auch ein Drogentest dazu gehöre und ob sich dieser ggf. manipulieren lasse.

Sie fragen nach dem Inhalt einer Einstellungsuntersuchung. Diese ist teilweise branchenabhängig, man kann also keine generelle Aussage zu deren Inhalt machen. Für einige Branchen wie das Gesundheitswesen, die Gastronomie, bestimmte Teile des Verkehrswesen und andere Branchen sind vom Gesetzgeber einige Untersuchungen verpflichtend vorgegeben. Dazu zählen beispielsweise der Ausschluss von bestimmten Infektionskrankheiten, Herzrhythmusstörungen, usw. Auch die Beurteilung Ihrer psychischen Leistungsfähigkeit und Stabilität (die durch einen Drogenabusus beeinträchtigt sein dürfte) kann ggf. Teil einer solchen Untersuchung sein, und kann unter Umständen auch von einem erfahrenen Betriebsarzt erkannt werden ohne dass er eine Urin- oder Blutuntersuchung durchführen müsste.

Grundsätzlich sei gesagt: Sie können den Betriebsarzt, der die Einstellungsuntersuchung vornimmt, genau fragen, welche Untersuchungen er durchführen möchte, und können prinzipiell auch jeder Untersuchung, beispielsweise einer Blutentnahme, widersprechen. Mitunter kann dies aber zur Folge haben, dass Ihr neuer Arbeitgeber zumindest Rückfragen an Sie stellen bzw. Sie nicht einstellen könnte. Ob er dies juristisch betrachtet darf müssten Sie mit einem Rechtsanwalt klären.

Im Speziellen sei gesagt: Sie würden im Krankenhaus auch nicht von einem Arzt auf Amphetaminen behandelt werden wollen, und genauso macht es auch Sinn, dass auch in anderen Branchen Drogenfreiheit besteht. Abgesehen davon setzen Sie nicht nur ggf. Dritte, sondern auch sich selbst (und Ihren Führerschein, Ihr sozialen Kontakte, …) teils erheblichen Gefahren aus. Es wäre Ihnen also zu raten, den möglicherweise bestehenden Drogenmissbrauch zu stoppen. Hilfe dazu bekommen Sie u.a. von Ihrem Hausarzt, der Sie ggf. auch in eine Fachklinik oder an einen niedergelassenen Facharzt zum psychischen und/oder körperlichen Entzug überweisen kann.

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