Daten, Drogen, Demenz

Interessant fand ich beim Lesen des Barmer-Arzneimittelreports 2011, dass die GKV-Daten Verordnungsverläufe für einzelne Personen nachzeichnen können (14), und dass dazu Daten zweier Krankenkassen zusammengeführt werden konnten (24), wobei es sich um Daten zu Arzneimittelverordnungen und um Diagnosedaten niedergelassener Ärzte, also um Leistungsdaten zur Begründung der Abrechnung handelte (24).

Diese Daten machten dann personenbezogene Auswertungen und die Darstellung von Behandlungsabläufen möglich (wegen der Pseudonymisierung aber ohne Personenidentifizierung) (25).

Daher frage ich mich, wieso keine Aussage darüber getroffen werden konnte, mit welcher Indikation Benzodiazepine verordnet wurden, und warum anhand der Daten nicht nachvollzogen werden konnte, welche weiteren Komorbiditäten vorlagen, insbesondere eigenständige Angsterkrankungen, andere schwere  psychische  Störungen  oder  weitere  Abhängigkeitserkrankungen (70).

Außerdem frage ich mich, weshalb ein Demenzpatient ca. sechsmal häufiger Neuroleptika jedweder Art als ein Patient ohne Demenzdiagnose erhielt (80), und warum mit Zunahme des Alters und mit zunehmender Schwere der Pflegebedürftigkeit der Anteil an Versicherten mit mindestens einer Verordnung eines Neuroleptikums im Untersuchungsjahr zunimmt (83). Mir leuchtet sofort ein, dass ein Zusammenhang zwischen Betreuungsintensität und Verordnungshäufigkeit besteht (88).

Gibt es vielleicht auch einen Zusammenhang zwischen der Schwere der Pflegebedürftigkeit und der Prävalenz von Wahnsymptomen (22,0 %; 30-50%; bis zu 73%; 82%) bei Demenzerkrankungen?

Wäre interessant, diese Frage mal zu klären.

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