Der Versichertenstammdatendienst (VSDD) beinhaltet obligat den Abgleich der Versichertenstammdaten, einmal im Quartal, bei jedem Arzt, den ein Patient aufsucht.
Fakultativ kann damit (über das Kartenapplikationsmanagementsystem – KAMS) der Versicherungsstatus überprüft werden, und die Karte kann ggf. gesperrt werden.
Will man Kartenmissbrauch vermeiden, wie es so schön im Akzeptanzmarketing heißt, dürften Abgleich und Bestätigung eigentlich nicht getrennt voneinander erfolgen, sondern müssten in einem Arbeitsgang erledigt werden.
Beim Stecken der eGK werden die Stammdaten über KAMS und VSDD dabei online aus der “Telematikinfrastruktur” gepullt und ggf. geändert.
Wir finden das nicht so toll, denn
erstens ist das eine Verwaltungsaufgabe, die nicht in die Arztpraxen outgesourct werden darf, und
zweitens können so Bewegungsprofile von Patienten in Echtzeit erstellt und analysiert werden (nicht, wie bisher, quartalsweise).
Letzteres ist meines Wissens derzeit nicht erlaubt. Das kann sich aber ändern, und wenn man sich das Gesetzgebungsverfahren unserer geliebten Bundesregierung ansieht, wird sich das einst ändern. Das Interesse an solchen Daten dürfte bei Krankheitsverwaltern relativ groß sein… In Österreich funktionierts übrigens schon.
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