Apothekenbegriffe – ein kleines Quiz





Apothekensprache



Als Kunde schnappt man manchmal Begriffe auf, die die Apothekenmitarbeiter wie selbstverständlich verwenden, von denen aber ein “Aussenstehender” vielleicht nicht weiß, was sie bedeuten. Oder doch? Testen Sie Ihr Wissen am folgenden Quiz!

 

Kleiner Hinweis: Es können auch mehrere Antworten richtig sein!


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Die Antworten sind unten hervorgehoben


Frage 1

Was ist der/die/das Offizin?

Der Bereich der Apotheke, den der Kunde beim Besuch derselben betritt und in dem die Beratung stattfindet
Das offizielle Arzneimittelbuch, das in jeder Apotheke vorhanden sein muss und unter anderem Auskunft darüber gibt, welche Eigenschaften Arzneistoffe haben und wie sie geprüft werden können
Ein Antibiotikum – eine Weiterentwicklung des Penicillins

Question 1 Explanation:Der Begriff kommt vom lateinischen Wort officina: „Werkstätte“, „Arbeitsraum”

Frage 2

Ein Apotheker versteht unter “Rezeptur”…

… eine vom Arzt verschriebene Creme oder Salbe, die es nicht als Fertigarzneimittel gibt und die daher frisch hergestellt werden muss.
… eine Synthesevorschrift in der Chemie, die Auskunft gibt darüber, wie ein bestimmter chemischer Stoff herzustellen ist.
… den abgetrennten Bereich der Apotheke, in dem vom Arzt verschriebene individuelle Arzneimittel (zum Beispiel Salben, Cremes oder Lösungen) hergestellt werden.
Frage 3

Wenn in der Apotheke von einem “Defekt” gesprochen wird, dann versteht man darunter dort…

… ein vom Kunden benötigtes Präparat, das im Moment nicht vorrätig ist und das bestellt wird
… ein Rezept, das entweder zerrissen oder durch andere Einflüsse Schande genommen hat
… ein Fertigarzneimittel, das bei der täglich durchgeführten Qualitätskontrolle Mängel aufweist
Frage 4

Was bedeutet “aut idem”?

…”Original abgeben”
…”oder ein Gleiches”
…”nicht austauschen”
Frage 5

Wenn von der “Freiwahl” gesprochen wird, ist damit…

… ein Rezept gemeint, in dem der Arzt “aut idem” nicht angekreuzt hat und der Apotheker ein Generikum wählen darf
… die Auswahl an Präparaten gemeint, die weder verschreibungs- noch apothekenpflichtig sind.
… das Recht jedes Bundesbürgers gemeint, sich seine Medikamente in der Apotheke seiner Wahl holen zu können.
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