Beipackzettel

Beipackzettel – werden oft nicht gelesen. Entweder, weil man sich auf das verlässt, was man vom Arzt oder Apotheker zum Medikament gesagt bekommen hat – oder aber, weil man einfach vor den oft langen Aufzählungen von Nebenwirkungen hat. Dabei ist letzteres eher ein “Kopf-in-den-Sand-Stecken” – die Auflistung sieht oft erschreckender aus, als sie in Wirklichkeit ist. Wenn Sie beispielsweise in einem Beipackzettel Folgendes zu den Nebenwirkungen lesen würden – würden Sie das Präparat verwenden?

4.2 Nebenwirkungen

Sehr häufig:      >1/10
Häufig:                ≥1/100, <1/10
Gelegentlich:    ≥1/1.000, <1/100
Selten:                 ≥1/10.000, <1/1.000
Sehr selten:       <1/10.000 und Einzelfälle

Nervensystem

Gelegentlich: Kopfschmerzen
Bei Langzeitanwendung: Nervenausfälle möglich

Haut

Gelegentlich: Juckreiz, Hautauschläge, Nesselsucht

Magen-Darm-System

Gelegentlich (häufig bei Überdosierung!): Bauchschmerzen, Koliken, Übelkeit, Erbrechen, Diarrhöe, Verstopfung, Appetitlosigkeit

Stoffwechsel

Gelegentlich:  Erhöhte Cholesterinwerte
Bei Langzeitanwendung: Diabetes II, Mangelernährung, Übergewicht

Herz-Kreislauf

Gelegentlich: Bluthochdruck
Bei längerer Anwendung (selten): Herzinfarkt, Schlaganfall

Sonstige Nebenwirkungen

Die Einnahme des Präparats kann zu Bewusstlosigkeit, hohem Fieber, Nierenversagen, Erblindund sowie zu allergischen Reaktion bis hin zum anaphylaktischen Schock führen.

In seltenen Fällen sind auch Todesfälle nachgewiesen.

 

Und ich bin mir sicher, Sie nehmen das Präparat gerne zu sich :) . Denn es handelt sich um nichts anderes als Schokolade – und müsste diese einen Beipackzettel besitzen, wären die oben genannten Nebenwirkungen so oder ähnlich darin erwähnt.

Bei Medikamenten ist gesetzlich vorgeschrieben, wie der Beipackzettel informieren muss – und die vollständige Auflistung aller möglichen Nebenwirkungen dient auch der juristischen Absicherung des Herstellers. Sogar Nebenwirkungen, die in weniger als einem von tausend Fällen oder gar nur in Einzelfällen aufgetreten sind, müssen genannt werden.

Sicher ist es wichtig, sich über das Arzneimittel genau zu informieren, und wir empfehlen daher auch, den Beipackzettel zu lesen. Doch sollte man sich durch den Beipackzettel nicht verunsichern lassen und das Medikament nur aufgrund des Beipackzettels ablehnen. Und das tun leider nicht wenige – viele lassen sich von den teilweise mit beängstigenden Fachausdrücken und eventuell drohenden Nebenwirkungen gespickten Beipackzettel so sehr verunsichern, dass sie das Medikament gar nicht nehmen und sich lieber unwissend den wahrscheinlich tödlichen Folgen einer nicht behandelten Krankheit

Nicht umsonst sind mindestens zwei Fachleute “vorgeschaltet”, bevor ein Medikament in Ihre Hände gelangt. Zunächst der Fachmann / die Fachfrau für Ihre Erkrankung, der Arzt, der Ihnen das Medikament verschreibt. Und dann der Apotheker/die Apothekerin, Fachperson für Medikamente. Und bevor ein Arzneimittel überhaupt auf den Markt kommt und verschrieben werden darf, muss es langwierige Zulassungs-Tests durchlaufen, in denen die Wirksamkeit und Unschädlichkeit nachgewiesen wird. Darum ist das Risiko von Schäden durch Medikamente weitaus geringer, als es der Beipackzettel vielleicht auf den ersten Blick vermuten lässt.

Halten Sie bei entstehenden Zweifeln oder Fragen mit Ihrem Apotheker / Ihrer Apothekerin Rücksprache – denn wir sind Ihre Fachleute für Medikamente (und haben nicht umsonst fünf Jahre studiert…)

 

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