In dieser Woche 184 Patientenkontakte und 16 Terminausfälle. Bis September bin ich ausgebucht. Kurzfristige Folgetermine habe ich also nicht im Angebot.
Nach einer Mitteilung der KV Nordrhein haben sich KBV und kranke Kassen auf die TSVG-Vergütungen geeinigt. Ab September werden 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle des Vorjahresquartals extrabudgetär vergütet. Die Behandlung neuer Patienten wird ab 1. September ebenfalls extrabudgetär vergütet. Darüber hinaus gibt es extrabudgetäre Zuschläge auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale, wenn der Behandlungstermin innerhalb bestimmter gestaffelter Zeiträume stattfindet, die zum 1. September geschaffen werden. Auch für die Behandlung von sogenannten TSS-Akutfällen bekommen Ärzte einen extrabudgetären Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in Höhe von 50 Prozent.
Näher definiert wurde die Gegenfinanzierung der zukünftig extrabudgetären Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Diese Bereinigung erfolgt für TSS-Terminfälle, für die Behandlung von Neupatienten und die Regelungen zur offenen Sprechstunde in den Quartalen 4/2019 bis 3/2020. Für den Hausarzt-Vermittlungsfall findet die Bereinigung in den Quartalen 3/2019 bis 2/2020 und für den TSS-Akutfall in den Quartalen 1/2020 bis 4/2020 statt. Die extrabudgetären Zuschläge zum TSS-Termin- und TSS-Akutfall sind von der Bereinigung ausgenommen.
Verstehen Sie das? Ich nicht.
Nach Einschätzung meines Berufsverbandes (BVDN) ist es praktikabler, die wöchentliche Verteilung nicht fest auf ein definiertes Zeitfenster festzulegen. Eine freie Verteilung der offenen Sprechstunden käme dem Tenor des Gesetzes näher, da sich hier die Terminstruktur den Bedürfnissen der Patienten anpassen kann, nicht der Betroffene sich den Strukturen anpassen muss.
Aus Versorgungsgesichtspunkten hat man die große Sorge, dass durch die Regelungen des TSVG finanzielle Anreize geschaffen werden, chronische Patienten weniger intensiv und sorgfältig zu behandeln. Grundsätzlich werden Psychiater bei zunehmendem Versorgungsdruck mehr gezwungen sein, eine konsiliarische Arbeitsweise umzusetzen. Das heisst: ein Patient wird nur einmal gesehen, der Hausarzt bekommt einen Bericht mit einem Behandlungsvorschlag. Vom MDK geforderte fachärztliche Krankschreibungen müssen wir künftig immer mehr ablehnen.
Cave: Wenn es durch die gesetzlichen Regelungen zu einer weiteren Erhöhung der Leistungsmengen in den Praxen kommt, kann dies gleichzeitig auch Auswirkungen auf die Zeitplausibilität haben.
Vorläufig lasse ich die Telematik-Infrastruktur nicht in meine Praxis. Ich hab nämlich keinen Bock auf eine blackbox, die meinen kompletten Internettraffic belauscht, getunnelte Verbindungen zu irgendwelchen Bertelsmann-Servern herstellt und gleichzeitig erhebliche Bedenken bezüglich der Datensicherheit bestehen.
Die Strafzahlungen (1% Honorarabzug im 2. Halbjahr 2019, 2,5% ab 2020) finde ich zwar erpresserisch, nehme ich aber gern in Kauf, zumal ich die laufenden Kosten für Anschluss und Betrieb gegenrechne. Zahl ich halt weniger Steuern
Unverschämt finde ich aber die Forderung der Kranken Kassen, diese Erpressungsgelder Strafzahlungen auch noch einstreichen zu wollen. Zahlt lieber erst mal vollständig die geleistete Arbeit (womit wir wieder beim ersten Punkt wären – der äußerst unübersichtlichen Bereinigung der Vergütung ab 1.7. wegen des TSVG).
Bedenklich finde ich auch die Ankündigung von Gesundheitsminister Jens “Datenschutz ist was für Gesunde” Spahn (CDU), ein eigenes Datenschutzgesetz für das Gesundheitswesen einzubringen. Da wird doch hoffentlich nicht der Datenschutz dem Geschäftsmodell angepasst?
Die Deutsche Patientendaten- und -akten-Selbstbestimmungscharta.
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