Präimplantationsdiagnostik zugelassen

Verbieten, zulassen oder beschränkt zulassen? Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschäftigten sich vergangene Woche, am 7. Juli, mit der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID). Dabei ging es um die Frage, ob Embryonen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas gezeugt werden, auf Erbkrankheiten untersucht werden dürfen.

In der Folge würden nur gesunde Embryonen – die also das untersuchte krankmachende Gen nicht tragen – der Mutter in die Gebärmutter eingesetzt. Kritiker sehen darin eine Selektion menschlichen Lebens und einen weiteren Schritt auf dem Weg zum „Designer-Baby“. Sie befürchten außerdem, dass die Position von Behinderten in der Gesellschaft dadurch geschwächt wird – eine Erbkrankheit oder Behinderung könnten als „vermeidbare Übel“ aufgefasst werden.

Auch die Befürworter der PID argumentieren mit dem Schutz des Lebens: Paaren mit Erbkrankheiten und ihrem Nachwuchs könnte die PID viel Leid ersparen und verhindern, dass schwer kranke Kinder abgetrieben werden oder bereits kurze Zeit nach der Geburt versterben.

Bislang war in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, ob die Präimplantationsdiagnostik zulässig ist. In der Praxis ging man davon aus, dass die PID nicht mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Sie wurde deshalb in Deutschland nicht angewandt. In europäischen Nachbarländern ist die PID dagegen legal und rückte dadurch auch hierzulande ins öffentliche Interesse. Im Juli 2010 entschied der Bundesgerichtshof dann, dass die PID nach geltendem Recht nicht grundsätzlich verboten ist. Dennoch gab es bislang keine eindeutige Gesetzgebung dazu. Mit der Abstimmung vergangene Woche sollte nun eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob und in welchem Umfang die PID in Deutschland zukünftig angewandt werden soll. Die Einstellung zur Präimplantationsdiagnostik ist eine sehr persönliche Entscheidung. Deshalb herrschte bei der Abstimmung im Bundestag kein Fraktionszwang. Zur Wahl standen drei Gesetzesvorschläge von jeweils fraktionsübergreifenden Gruppen:

  1. PID komplett verbieten
  2. PID-Verbot mit Ausnahmen
  3. PID zulassen

Letztendlich haben die Abgeordneten mehrheitlich dafür gestimmt, die PID in engen Grenzen zuzulassen. Paare, die eine PID wünschen müssen umfassend informiert und beraten werden. Danach entscheidet eine Ethik-Kommission, ob die PID im Einzelfall vertretbar ist. Nach dem angenommenen Gesetzentwurf ist dies nur bei Erbkrankheiten der Fall, die sehr wahrscheinlich zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen. Außerdem darf die PID nur an lizensierten Zentren durchgeführt werden. Ein Aufbruch auf dem Weg zum Designer-Baby scheint das neue PID-Gesetz wegen der strengen Auflagen nicht zu sein. Nun muss sich das neue Gesetz in der Praxis beweisen.

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