„Praxis für medizinische Fußpflege“ kann irreführend sein!

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 03.02.2010 (AZ: I- 4 U 160/10) entschieden, dass die Werbung einer Fußpflegerin mit der Bezeichnung „Praxis für medizinische Fußpflege“ eine wettbewerbsrelevante Fehlvorstellung hinsichtlich ihrer Tätigkeit und Qualifikation hervorrufe und infolgedessen irreführend sei. In … Weiterlesen

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