Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 03.02.2010 (AZ: I- 4 U 160/10) entschieden, dass die Werbung einer Fußpflegerin mit der Bezeichnung „Praxis für medizinische Fußpflege“ eine wettbewerbsrelevante Fehlvorstellung hinsichtlich ihrer Tätigkeit und Qualifikation hervorrufe und infolgedessen irreführend sei. In … Weiterlesen
Related Posts
Gesundheitswirtschaft: Erfolgreicher Start des neuen Masterstudiengangs
Der neue Masterstudiengang „Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft“ der Fachhochschule Frankfurt am Main ist zu Beginn des Wintersemesters 2011/2012 erfolgreich gestartet. Zur ersten Intensivwoche konnte Programmleiter Hilko…
Afrika braucht Sie! Helfen Sie mit Ihren Fähigkeiten!
An alle ZahnmedizinerInnen und ZahntechnikerInnen: Wollten Sie schon immer einmal Menschen mit Ihren Fähigkeiten helfen, denen normalerweise eine medizinische Versorgung verwehrt bleibt? Der gemeinnützige Verein ÄRZTE HELFEN e.V. unterhält in Gambi…
Ehrung des HIV-Mediziners Jürgen Rockstroh
Der Kölner Wissenschaftler wurde für seine Verdienste um die HIV/Aids-Forschung geehrt