Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.02.2011 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01.02.2011 entschieden, dass das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebiets die Berufstätigkeit eines Arztes empfindlich einschränke und daher den aus Art.12 Abs.1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nur gerecht werden … Weiterlesen
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Artikel von: Monsterdoc