Wer Medikamente nehmen muss, sollte sich vor Reisen informieren, wie es mit der Mitnahme in andere Länder damit steht.
Das gilt insbesondere für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – ja, auch für Reisen innerhalb Europas, im Schengen-Raum.
Patienten die solche Medikamente mitnehmen müssen sollten sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung dafür ausstellen lassen. Die kann man übrigens hier herunterladen.
Die Bescheinigung enthält Personenangaben über den Patienten, dessen ID-Nummer sowie Angaben über das mitgeführte Medikament.
Wer nicht weiss, ob sein Medikament darunter fällt, kann in der Apotheke nachfragen oder die Liste hier herunterladen.
Es braucht für jedes Betäubungsmittel (verschiedene Dosierung oder verschiedene Menge) je ein Formular.
Dann muss die Stelle, die das Medikament abgibt, das Dokument noch bestätigen – das ist im Normalfall die Apotheke.
Eine Kopie geht an die swissmedic (das muss die Apotheke schicken – die für die ganze Arbeit im Gegensatz zum Arzt nichts verlangen darf).
Übrigens darf man nur die benötigte Menge für eine 30 tägige Behandlung mitnehmen – wer länger unterwegs ist, muss im Ausland für die Fortsetzung der Therapie sorgen (!)
Wer in Länder ausserhalb des Schengen-Raumes reist, sollte vor der Reise bei der Botschaft des Landes anfragen, wie die aktuellen Bestimmungen sind. Eine Liste der Ausländischen Vertretungen in der Schweiz findet sich hier: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/forrep.html
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