Ich bekomme in der Apotheke das hier in die Hand gedrückt: (das war Ende letztes Jahr)
Ein Rezept für Milbenschutz-Bettbezüge … mal abgesehen, dass auf der „ärztlichen Bescheinigung“ der Name des Patienten fehlt, steht da zuunterst: (sorry die schlechte Qualität)
Informationen für die Apotheke und die Krankenkasse
Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für die Matratzenhülle gegen Milben bei nachgewiesener Milbenallergie mit Bronchialasthma. Positivion KVG MiGel No …. Einschränkung maximaler Betrag von Fr. 200.- für eine Matratzenhülle alle 5 Jahre.
Das ist toll, nur … das stimmt nicht mehr. Seit 2006 (bei Erhalt des Rezeptes waren es 4 Jahre) sind die Antimilben-Matratzenhüllen nicht mehr in der Mittel- und Gegenstände-Liste und werden entsprechend von der Krankenkasse auch nicht mehr übernommen.
Der Grund für die Streichung war übrigens, dass Studien mit Asthma-Allergikern gezeigt haben, dass mit den Schutzbezügen zwar die Menge Milben verringert wird … das aber keinen Einfluss hatte auf das Befinden der Patienten.
Eine klassische Streichung aus dem Grundkatalog, weil „die Hersteller keinen Nachweis der Wirksamkeit erbringen konnten.“
Aber wieso der Arzt noch diese Formulare verteilt … hat der das wirklich noch nicht mitbekommen als „Facharzt für Nasen- und Ohrenheilkunde“?
Nachfragen beim Patient ergibt dann das: der Arzt war eine Vertretung des normalen HNO Arztes – und aus Deutschland.
Ah ja, man kann nicht alles wissen. Trotzdem: Wie kommt der an die Formulare??
Jedenfalls war der Patient nicht sehr erfreut über meine Information und die Auskunft, dass er das wohl haben kann – aber selber bezahlen muss.