Unser Lehrling Urs nahm also Ephedrintabletten, die er von uns hatte ….
Als die Betriebsleiterin der Drogerie wieder da ist, bespreche ich mit ihr die Angelegenheit. Sie ist alles andere als erfreut. Vor allem als ich ihr erzähle, dass er zugegeben hat, dass er das Ephedrin von uns hat, es aber es nirgendwo auf einer Abrechnung auftaucht.
Von uns dazu zur Rede gestellt meint Urs nur: „Ich habe es nur darum nicht auf die Rechnung genommen, damit man es nicht herausfindet.“
Oh, das macht es also besser? Gekauft wurde es aber auch nicht. Über 1 Monat lang hat er das also nicht bezahlt, aber verwendet.
Sowas nennt man im allgemeinen … Diebstahl.
Das ist dann das, was das Fass zum Überlaufen bringt. Er erhält seine fristlose Kündigung. Die zweite Schachtel muss er mir am gleichen Tag noch bringen und seinen Schrank bei uns räumen.
Er will sich im übrigen keinerlei Schuld bewusst sein. Ich muss ihm tatsächlich erklären, dass er ein Liste C Präparat -das er als Drogist nur unter Aufsicht eines Apothekers abgeben darf- an sich genommen hat. Dass der Wirkstoff ausserdem für den Mensch als Liste B Präparat zugelassen ist -also nur via Arztrezept abgegeben werden darf- und dass er -weil er das wusste, denn wir haben schon früher darüber diskutiert- das ganze zu verschleiern versucht hat – und es nicht bezahlt hat, es de facto geklaut hat. Das und sein Verhalten vorher ist der Grund, dass ihm gekündet wird – und nicht unsere Gemeinheit.
Er darf die Prüfungen noch zu Ende bringen, schliesslich wollen wir ihm das nicht verbauen. Aber ein Arbeitszeugnis erhält er nach Absprache keines, nur eine Bestätigung.
Das hat er sich ziemlich verdorben.
… Nachtsatz: Nein, man wird Urs nie in einer Drogerie oder Apotheke arbeitend antreffen. Nicht nur, weil er eine fiktive Figur ist, sondern auch, weil er so kaum durch die Prüfungen gekommen wäre – da muss man nämlich ziemlich viel lernen und wissen … und das geht nur mit ganzem Einsatz.