Kinderkrankenpflege: Müssen Eltern Behandlungspflege durchführen

Auf der Webseite von carekonzept wird die Frage beantwortet: Wann müssen Angehörige die Behandlungspflege durchführen. Die Antwort sei einfach: Angehörige müssen dies nicht, da man sie nicht zwingen könne. Hört sich doch positiv an, aber so einfach ist es in der häuslichen Kinderkrankenpflege nicht, so erzählt es mir meine Erfahrung.

Denn der erste Frage für die ambulante Kinderkintensivkrankenpflege ist, wird denn die ärztliche Verordnung von der Krankenkasse in ihrem Umfang anerkannt. Wie Umfang?

Ein Exkurs: Die “reguläre” ambulante Krankenpflege arbeitet nach einem Leistungskatalog, wo jede einzelne Leistung aufgeführt wird und danach wird sie auch berechnet. Kinder, z.B. mit einer therapieresistenten aktiven Epilepsie, brauchen aber eine ständige spezialisierte Krankenbeobachtung rund um die Uhr. Viele Eltern leisten dies selbst. Sie brauche aber auch ihren Schlaf oder das Geschwisterkind fordert seine Aufmerksamkeit. Damit die ständige Krankenbeobachtung für das Epilepsiekind gewährleistet, wird häusliche Kinderkrankenpflege über mehrere Stunden am Tag verordnet. Aber da Eltern diese spezielle Krankenbeobachtung schon “können”, wird eben auch von der einen oder anderen Krankenkasse die Behandlungspflege gar nicht oder nicht im ganzen Umfang genehmigt.

Die genannten Gründe im Beitrag von carekonzept:

  1. der zu Pflegende muss bereit sein, sich von seinem Angehörigen pflegen zu lassen und
  2. der pflegende Angehörige muss mit der Durchführung der Pflege einverstanden sein. aus: http://pflegeberatung-aachen.de/2011/09/01/wann-mussen-angehorige-die-behandlungspflege-durchfuhren/

klingen nicht passend bei der Kinderkrankenpflege. Punkt 1. ist zum Beispiel auf ein Kleinkind nicht anzuwenden, was bei seinen Eltern lebt. Beim Punkt 2 wird es schwierig mit der Begründung, wenn die Eltern die Durchführung der Behandlungspflege schon übernehmen.

Doch können Eltern eines intensivpflichtigen Kindes darauf eine Argumentation aufbauen, wenn sie in Widerspruch gehen müssen:

  • Sie sind psychisch nicht in der Lage rund um die Uhr die Behandlungspflege bei ihrem Kind durchzuführen
  • Es können auch keine anderen Personen aus dem Haushalt zur Krankenpflege des Kindes herangezogen werden. Es ist eine Versorgung über Fachpflegekräfte notwendig bei Abwesenheit der Eltern
  • Findet die Behandlungspflege nicht statt, so kann es die ärztliche Behandlung gefährden und lebensbedrohliche Zustände können nicht rechtzeitig abgewendet werden. (Ein Bestätigungsschreiben vom Arzt ist empfehlenswert.)

Die Erfahrung erzählt mir dann noch, dass die Krankenkassen auch als weiteren oder ersten Schritt den gewünschten Kinderkrankenpflegedienst ablehnen. Es sei zu teuer pro Stunde. Aber das ist eine andere Sachlage. Welche Erfahrung oder Tipps habt Ihr?

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