… sind meine Mitarbeiter ja
Selbst zahlender Stammkunde: Blickt auf (bezahltes) Rezept mit angehängter Quittung wo die Checks draufstehen.
Kunde: „Und was bekomme ich jetzt für diesen Medikamentencheck?“
Pharmaassistentin (schlagfertig) „Ein Lächeln!“
…
Finde ich eigentlich eine super Antwort. Die Checks (ehemals Taxen und noch ehemals Pauschalen) sind für unsere Arbeit (Lagerhaltung/Bestellung, Dossierführung, Kontrolle der Wechselwirkungen, Beratung …) weil wir ja kaum noch was am Medikament selbst verdienen.
Aber bei den Apotheken, die den Check nicht verlangen, bekommt man auch kaum ein Lächeln: die Versandapotheken und in den Discountapotheken wohl auch eher weniger ….
Der Kunde wusste eigentlich, warum der Check auf der Quittung drauf ist – der wollte nur ein bisschen sticheln.
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Für wen es genau interessiert: Aus der LOA IV:
Medikamenten-Check (4 TP) = etwa CHF 4.30
Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Medikamenten-Check pauschal abgegolten:
- Rezeptüberprüfung
- Repetition: Zulässigkeitsüberprüfung
- Überprüfung der Anwendungsdosierung und allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Rezeptes
- Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes
- Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (die dem Apotheker bekannt sind)
- Kontaktnahme zum verordnenden Arzt (falls medizinisch notwendig oder vom Patienten gewünscht)
- Missbrauchskontrolle innerhalb des Rezeptes
- Beratung des Patienten:
- a) insbesondere Abklärung, ob Dosierung, Therapiedauer und optimale Einnahmezeiten bekannt sind; Vermittlung der verordneten Dosierung in schriftlicher Form
- b) Anwendungsinstruktionen: Kontrolle des Bedarfs des Patienten und entsprechende Instruktion beim Bezug
- c) Hinweis auf Behandlungsdauer mit Aufklärung
- d) Hinweis auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften
- e) Information des Patienten über mögliche oder zu erwartende potentielle Nebenwirkungen
- f) Abklärung von Informationsbedarf des Patienten
- Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl der Packungsgrösse
- Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit, Verordnungsänderung in dringenden Fällen
Der Medikamenten-Check wird pro Rezeptzeile erhoben. Als Zeile gilt die je Spezialität und Packungsgrösse ausgewiesene Abrechnungsposition innerhalb einer Rechnung pro Abgabedatum. Wenn nicht genügend Packungen vorrätig sind am Bezugstag und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Zeile nur einmal in Rechnung gestellt werden.
Bezugs-Check (3 TP) = CHF 3.0
Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Bezugs-Check pauschal abgegolten:
- Eröffnung eines neuen Dossiers (neuer Kunde)
- Medikationshistory
- Führung des Patientendossiers
- Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation
- Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers
- Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers
- Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers
Der Bezugs-Check wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Er darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leistungserbringers wird der Bezugs-Check nur einmal verrechnet. Wenn am Bezugstag nicht genügend Packungen vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Tarifposition nur einmal in Rechnung gestellt werden.
Ich persönlich habe auch Mühe, wenn ich das ausführlich erklären muss, für was denn jetzt welcher Check ist. Sie sind für unsere Arbeit, sage ich dann meistens und erkläre ein wenig genauer, was da insgesamt dahintersteckt.
Mehr als man oft meint.
Und das Ganze dann natürlich noch mit einem Lächeln serviert