Wie finde ich meinen Psychotherapeuten?

Wenn sie hartnäckig unter Ängsten, Depressionen, Alkoholproblemen, unter Störungen des Sexuallebens oder irgendeinem andern dauerhaften seelischen Problem leiden, sollten sie zunächst ihren Hausarzt aufsuchen. Teilen sie ihm mit, wenn sie an eine Psychotherapie gedacht haben. Nach einigen Voruntersuchungen wird er ihnen den Weg zur Psychotherapie ebnen, wenn die Psychotherapie für ihr Problem in Frage kommt.

Freuds Sofa © Konstantin Binder, Lizenz siehe unten

Hausärztliche Abklärung

Ihr Hausarzt wird in erster Linie durch Fragen nach ihrer Vorgeschichte und ihrem aktuellen Problem, durch eine körperliche Untersuchung und vielleicht einige Blutuntersuchungen versuchen, festzustellen, ob eine körperliche Erkrankung Ursache für ihr seelisches Problem sein kann. So was gibt es zum Beispiel bei Störungen der Schilddrüsenfunktion, bei Erkrankungen des Gehirns oder auch bei Infektionskrankheiten. Vielleicht kommt der Hausarzt zu dem Ergebnis, dass nicht eine Psychotherapie sondern die Überweisung zur Schilddrüsenuntersuchung der beste Weg ist.

Manche seelische Erkrankung kann nicht so gut durch Psychotherapie behandelt werden, bei einer schweren Depression oder einer schizophrenen Erkrankung ist vielleicht eine Überweisung zum Psychiater oder sogar eine stationäre Behandlung die bessere Wahl. Psychiater sind Spezialisten für schwere seelische Erkrankungen; viele, aber nicht alle Psychiater behandeln auch psychotherapeutisch.

Neurologen sind Spezialisten für Erkrankungen des Nervensystems und des Gehirns. Solche Erkrankungen können z.B. durch Infektionen, Vergiftungen, Durchblutungsstörungen oder Störungen des Immunsystems hervorgerufen werden.

Viele seelische Erkrankungen werden häufig erfolgreich durch mehrere Therapien gleichzeitig am besten behandelt. Bei einer Depression z.B. ist eine medikamentöse Therapie in Verbindung mit einer Psychotherapie oft der beste Weg.

Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten

Psychotherapie wird in Deutschland von Ärzten und von Psychologen durchgeführt. Beide Berufsgruppen müssen nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zum Arzt oder Psychologen eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolvieren. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ihr Hausarzt überweist sie zum Psychotherapeuten, wenn alle Voruntersuchungen abgeschlossen sind und Arzt und Patient zu der Meinung gekommen sind, dass eine Psychotherapie erfolgreich sein könnte.

Krankenkassen erstatten Verhaltenstherapie und Psychoanalyse

Die Psychotherapie kennt viele verschiedene Richtungen. Die Krankenkassen erstatten die Kosten nur für die Verhaltenstherapie und psychoanalytisch begründete Verfahren. Die Gesprächspsychotherapie wird zum Beispiel nicht erstattet, auch nicht die Behandlung bei nicht bei den Kassen zugelassenen Therapeuten.

Die Verhaltenstherapie orientiert sich in erster Linie an der Gegenwart und Zukunft. Ein Verhaltenstherapeut analysiert ihr Verhalten, um zu entscheiden, welchen Einfluss es auf ihre Probleme hat. Ein Trainingsprogramm führt zum Verlernen schädlichen Verhaltens.

Psychoanalytische Therapien sehen die Ursachen ihrer Probleme im Unbewussten, häufig sind die Gründe bereits in der frühen Kindheit gelegt. Durch Aufdecken der Ursachen wird der erste Schritt zur Heilung erreicht. Anschließend wird die Kindheitssituation in der therapeutischen Beziehung erneut erlebt und umgedeutet.

Psychologische Therapeuten bieten häufiger die Verhaltenstherapie an, ärztliche psychoanalytische Verfahren.

Steiniger Weg bis zum ersten Termin

In unserer Praxis bieten wir eine Liste an, in der alle Psychotherapeuten aufgelistet sind. In jedem Bundesland gibt es eine Arztsuchmaschine der Kassenärztlichen Vereinigung. Dort lassen sich alle Ärzte und Psychologen finden, die in der Nähe ihres Wohnorts Psychotherapie anbieten, die von den Krankenkassen erstattet wird.

Die Terminvereinbarung beim Psychotherapeuten ist nicht so ganz einfach und verlangt schon eine gute Portion psychische Gesundheit. Psychotherapeuten bieten meistens nur eine kurze Zeit am Tag an, in der sich Termine vereinbaren lassen. In der übrigen Zeit läuft der Anrufbeantworter. Und in der Stunde, in der man anrufen kann, ist meistens besetzt. Wenn der Patient dann durchgekommen ist, erfährt er, dass er drei oder sechs Monate warten muss, bis er dann endlich einen Termin erhält.

Immer wieder ermuntere ich meine Patienten, die ganze Liste anzurufen. Und sich überall auf die Warteliste setzen zu lassen. Die wenigsten befolgen meinen Ratschlag. Aber leider können wir den Patienten diese Arbeit nicht abnehmen, alle Psychotherapeuten bestehen darauf, dass diese schwierige Aufgabe vom Patienten selbst erledigt wird.

Drum prüfe, wer sich bindet: Probesitzungen zu empfehlen

Die Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut ist mit-entscheidend für den Erfolg der Therapie. Die „Chemie“ muss stimmen. Ob das der Fall ist, kann der Patient aber nur feststellen, wenn er seinen Therapeuten näher kennen gelernt hat. Die Kassen berücksichtigen das, (mindestens) fünf Sitzungen sind frei. Erst dann muss der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, damit sie die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Wenn ihr Therapeut Psychologe von Beruf ist, braucht er noch einen Bericht über ihren Gesundheitszustand von ihrem Hausarzt. Diesen Bericht fordert der Psychotherapeut mit einem speziellen Überweisungsformular an. Der Bericht wiederum ist auf einem weiteren speziellen Formular zu erstellen, soviel zum Thema Bürokratie in der Hausarztpraxis.

Wenn die Krankenkasse die Übernahme der Kosten bewilligt hat, dann kann die Therapie beginnen.

Privatpatienten sollten sich zuvor bei ihrer Versicherung erkundigen, die Regeln sind hier sehr unterschiedlich.

Links

Arztsuche in Deutschland auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – auch zur Suche nach Psychotheraputen

Arztsuche Niedersachsen – Ort eingeben und Psychotherapeut suchen

Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Psychotherapie bei Depression

Psychotherapierichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Lizenz zum Bild „Freuds Sofa“

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