Wie kann man Bisphenol A vermeiden? Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

Lebensmittel dürfen nicht mit Bisphenol A in Verbindung kommen

Damit unsere Lebensmittel frei von Bisphenol A bleiben, sollten wir Verpackungen aus Polycarbonat und Konservendosen mit Epoxid-Beschichtungen weglassen. Sie sind nämlich die Hauptbelastungsquelle für Bisphenol A.

Die Verpackungen, welche mit dem Recyclingcode 7 (“andere Kunststoffe”) bezeichnet werden, sind meistens aus Bisphenol A-haltigem Polycarbonat. Sie tragen auch manchmal eine alternative Bezeichnnung “PC”, was abgekürzt für Polycarbonat steht.

Auf Recyclingcodes auf den Verpackungen achten

Kunststoffe ohne jegliches Kennzeichen sollten auch unser Bedenken wecken: diese sollte man lieber im Ladenregal stehen lassen. Bessere Wahl ist immer eine gekennzeichnete schadstofffreie Verpackung oder Behälter aus Glas, Keramik oder Edelstahl.

Recyclingcode 3 steht für PVC

PVC gehört zu den Stoffen, die bedenklich für unsere Gesundheit und für die Umwelt sind. PVC kann nicht nur Bisphenol A enthalten, sondern auch toxisches Vinylchlorid und Phthalate (Weichmacher).

Recyclingcode 7 oder Abkürzung “O” steht u.a. für Polycarbonat, Acrylglas, Polyamid und andere Stoffe

Diese Stoffe können eine hormonelle Wirkung im Organismus entfalten. Sie sind gesundheits- und umweltschädlich.

Recyclingcode 1 (PET), Recyclingcode 3 (PVC) und Recyclingcode 6 (Polystyrol)

Diese Stoffe enthalten kein Bisphenol A. Alledings können sie Weichmacher enthalten, denen hormonelle Wirkung nachgesagt wird.

Recyclingcode 2 oder 4 stehen für Polyethylen

Diese Stoffe sind frei von Schadstoffen und unbedenklich. Aus ihnen wird z.B. die Frischhaltefolie hergestellt, die sich für das Einpacken von Lebenmitteln eignet.

Recyclingcode 5 steht für Polypropylen

Kunststoffe mit diesem Code sind ebenso unproblematisch und können mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Eine Visualisiereung dieser Kennzeichen findet sich unter dem folgenden Artikel: Worin überall Bisphenol A steckt.

Lebensmittel sollen in den Kunstoffbehältern nicht erhitzt werden

Hohe Temperaturen begünstigen die Freisetzung von schädlichen Substanzen aus den Behältern. Für ihre Lagerung sollten erhitzte Lebensmittel erstmal abgekühlt werden.

Vorsicht bei Konservendosen 

Die Beschichtung von Konservendosen enthält meistens Bisphenol A, welches in den Konserveninhalt gelangen und ihn belasten kann. Daher sollten wir unseren Verbrauch von Konservenlebensmitteln mit Bedenken handhaben. Bei Säuglingen und Kindern sollte man auf Konservennahrung ganz verzichten.

Nach Bisphenol-A-haltigen Dentalstoffen den Zahnarzt fragen

Unter vielen Produkten, welche mit Bisphenol A belastet sein können, befinden sich ebenso zahnärztliche Materialien wie Füllungen oder Versiegelungen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich bei dem Zahnarzt vor der Behandlung ausführlich informieren zu lassen, was die verwendeten dentalen Stoffe angeht.

Um die Sicherheit zu haben, dass keine gesundheitsschädlichen Materialien in unserem Mund eingesetzt werden, sollten wir einen ganzheitlich arbeitenden Zahnarzt aufsuchen.

Bei der Suche kann uns das folgende Portal der Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin behilflich sein.

Säuglinge und Kinder vor Bisphenol A besonders gut schützen

1. Auf keinen Fall sollte man Babyflaschen aus Polycarbonat benutzen. Eine gesunde Alternative hierfür sind Babyflaschen aus Glas.

2. Heißes Wasser soll auf keinen Fall in Kunststoffbehältern erhitzt werden.

3. Lebensmittel aus Dosen und Konserven sollten Säuglingen und Kindern nicht verabreicht werden. Diese Behältnisse können mit Epoxid beschichtet sein (Epoxid gibt Bisphenol A an den Inhalt).

4. Man sollte besonders aufmerksam die Kennzeichnung von Verpackungen bei Babynahrung studieren und die Verpackungen weglassen, welche entweder keine Kennzeichen haben, beziehungsweise mit “PC”, “O” oder “7” gekennzeichnet sind.

Quellen:

GanzImmun
Hans-Böckler-Straße 109 D-55128 Mainz

Bild: Elke Steinacker  / pixelio.de

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Die Belastung mit Schadstoffen

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