Berufsgeheimnis, Schweigepflicht und Blog

Gestern beim Hauptstadtsani gelesen: „Klappe zu“: Ein sehr guter Artikel über die Schweigepflicht und das Bloggen.

Die Frage ist häufig (und ja, die stelle ich mir auch): Kann ich das im Blog bringen?

Das sagt der Hauptstadtsani:

Der wichtigste Punkt aus Sicht des Bloggers: Man darf durchaus Einsatzerlebnisse, Diagnosen oder Patienteneigenschaften weitertratschen oder veröffentlichen, aber nur, wenn nicht direkt oder indirekt erkennbar ist, wer der Betroffene ist. Neben logischerweise dem Namen kommen zur verbotenen Identifizierung von Betroffenen auch in Betracht:

  • Anschriften („Wir waren heute in der Müllerstraße 123, 3. OG links, bei einer psychisch kranken Frau“)
  • Detaillierte Umschreibungen („wir haben heute den Vorstandsvorsitzenden der größten deutschen Bank behandelt“)
  • Ergänzungen zu öffentlichen Einsatzberichten, wenn die Ergänzung über bereits öffentlich Bekanntes hinausgeht. Bei einem spektakulären Einsatz, über den die Zeitungen oder beispielsweise die Polizei mit einer Pressemitteilung berichtet haben, sollte man also vorsichtig sein, gerade wenn die Identität des Betroffenen durch diese Medien (und nicht einmal durch den Blogger) bekannt gemacht wird („Heute Bild-Zeitung gelesen, von dem Typen, der nackt vom Brandenburger Tor gesprungen ist? Den haben wir behandelt, voll der Psycho!“)
Für Deutschland kann man hier mehr darüber nachlesen: http://th-h.de/infos/jura/schweigepflicht.php
Für die Schweiz gilt ähnliches, wie hier nachzulesen:  http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321.html und in den Gesundheitsgesetzen der einzelnen Kantone. Hier z.B. ein Leitfaden für Bern (in anderen Kantonen ist es sehr ähnlich).
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Ich möchte an der Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich hier im Blog die Geschichten auch in dem Sinn anonymisiere, indem ich verschiedenes ändere. Auch wenn ich schreibe „der Mann“ kann es genausogut auch häufig eine Frau gewesen sein. Muss aber nicht :-)  Ok, manchmal kann ich das auch nicht ändern – Männer haben im Normalfall nicht die Pille auf dem Rezept, oder Frauen Probleme mit dem Penis … aber  ich versuche es so zu schreiben, dass es nicht jemandem zuordnenbar ist. Natürlich – wer bei mir in der Apotheke arbeitet, der hat die Geschichte eventuell mitbekommen und weiss eventuell, um wen es sich handelt. Gut nur, dass alle Mitarbeiter auch dem Berufsgeheimnis unterstehen – die werden also auch nicht hingehen und der Person einen Namen oder eine Adresse geben. Und um es noch ein bisschen sicherer zu machen schreibe ich auch nicht, um welche Apotheke es geht. In den allermeisten Fällen meine, aber …. das muss nicht so sein.
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Die Geschichten sind aber wahr und so (oder so ähnlich) mir (oder einer anderen Apotheke) auch so passiert.

Tagged: Blog, Gesetz, Internet

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