Bis Ende 2012 müssen 70 Prozent der Versicherten mit der neuen Chipkarte ausgestattet werden. Sonst drohen den Kassen finanzielle Einbußen.
In einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz wird vorgeschrieben, dass Kassen, die bis Ende 2012 die 70 Prozentquote nicht erreichen, im Jahr 2013 ihre Verwaltungskosten einfrieren müssen: „Bei Krankenkassen, die bis zum 31. Dezember 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a ausgegeben haben, dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen“, heißt es im Antrag der Regierungskoalition wörtlich.
Von allen Insidern inkl. den meisten Krankenkassenvertretern, die ich persönlich gesprochen habe wurde dieser Schritt seit längerem erwartet. Bislang müssen die Kassen bis Ende 2011 10% der Versicherten mit der neuen Karte ausstatten, wenn sie keine Einbußen in Kauf nehmen wollen.
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