Wenn’s brennt, dann kommt die Feuerwehr, und wenn’s ein Leben zu retten gibt, dann kommt… jawohl, der Rettungsdienst, und zwar mit Tatü-Tata und Vollgas.
Nur – wieviel Gas müssen unsere Lebensretter denn eigentlich geben, wenn’s brennt?
In Berlin offenbar weniger, als in Gelsenkrichen, wie Rettungsdienst-Paule kürzlich in seinem Blog schreibt: Die Regel, dass der Rettungsdienst innerhalb von acht Minuten vor Ort sein muss (oder sollte) gilt in Berliner Außenbezirken nämlich – im Gegensatz zum Flächenland NRW – nur eingeschränkt. Oder anders Ausgedrückt: Im Berliner Speckgürtel können sich die Blaulichtler halt ein wenig mehr Zeit nehmen. Dort sind sie auch nicht mehr ganz so gut ausgerüstet, brauchen weniger Medikamente und auch keinen richtigen Defi mitzuführen.
Zwar hat ein Rettungsassistent im Laufe seiner Ausbildung eine Menge Kompetenzen erlernt, aber ob er sie auch anwenden darf, hängt ganz davon ab, in welchem Kleinstaat Bundesland er gerade sitzt.
Oder, wie Paul es ausdrückt:
Oder traut man seinen Mitarbeitern nicht mehr zu, als Basismaßnahmen durchzuführen? Hat nicht jeder Bürger Anrecht auf die gleiche medizinische Versorgung, egal wo er in Deutschland lebt? Muss die Feuerwehr nicht irgendwann mal damit rechnen, wegen Organisationsverschulden angezeigt zu werden!? Ich möchte nicht in der Haut der Kollegen stecken, die zwar alle Maßnahmen mal gelernt haben, es aber nicht anwenden können!
….was uns irgendwie wieder zu der Diskussion über die Kompetenz der Angehörigen von nicht-ärztlichen Gesundeheitsberufen führt.