§ 28 RöV Aufzeichnungspflichten und Röntgenpass


Ärzte sind laut Röntgenverordnung dazu verpflichtet, ihre Patienten zu bisherigen Röntgenuntersuchungen zu befragen. Mithilfe des Röntgenpasses wird dieser Vorgang erleichtert und unnötige zusätzliche Strahlenbelastungen können vermieden werden. Zudem kann der Arzt aktuelle Röntgenbefunde mit alten Ergebnissen vergleichen. Daher ist es empfehlenswert, einen Röntgenpass zu führen und diesen zu allen Untersuchungen mitzubringen. Praxen und Kliniken, in […]

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