Wer seine Praxis in sozialen Netzwerken wie Facebook geschäftlich zu Marketingzwecken bewirbt, sollte darauf achten, dass für dieses Profil ebenso wie für die übliche Internetseite eine Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) besteht. Dies wurde nun auch durch das…
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Hunger
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“Von cand. med. Thomas Abendroth Im Herbst dieses Jahres werde ich “approbiert”, durch eine schmucklose Urkunde zum “Arzt bestallt” werden. Dann bin ich, auf Lebenszeit, zur selbständigen Ausübung der gesamten Heilkunde berechtigt: darf Geburtshilfe treiben, amputieren, sterilisieren, Morphium verschreiben oder gleich narkotisieren, darf Arbeitsunfähigkeit feststellen, Zwangseinweisungen in Nervenkliniken veranlassen und Totenscheine ausschreiben. Ich darf alles […]
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