GKV-Versorgungsstrukturgesetz

„Das Versorgungsstrukturgesetz sichert auch in Zukunft die bestmögliche medizinische Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger.“ So heißt es auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit. Im Wesentlichen soll dieses Gesetz am 1.1.2012 in Kraft treten. Ich möchte nur den Punkt “Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung” in gewohnt bierernster Art und Weise darstellen.

  • Landeierärzte sollen gezielt durch Wegfall von (Patienten-)Mengenbegrenzungen (!) und andere Anreize, die nicht näher beschrieben sind, rekrutiert werden.
  • Mobile Konzepte werden gefördert. Also nicht wundern, wenn der Althausarzt in der Kleinstadt dichtmacht und stattdessen ein dynamischer KV-Bus einmal in der Woche auf dem Marktplatz vorfährt und dort Sprechstunden abgehalten werden.
  • Schwester Agnes wird gefördert und darf künftig vermehrt delegierbare Leistungen erbringen. Okay, Herztransplantationen können in der Regel nicht unbedingt delegiert werden …
  • Als wichtigste Sache wäre aber das künftige Vorkaufsrecht der KVen in überversorgten Gebieten in Bezug auf veräußerbare Kassensitze zu nennen. Sprich: Will ein städtischer Kassenknecht seine Patienten-Klitsche verkaufen, kann die KV dies verhindern und ihrerseits die Praxis übernehmen (zu was für einem Preis eigentlich?) und … schließen. Sinnvolle Sache eigentlich. Damit wäre die “Überversorgung” Schnee von gestern. Beruhigt bin ich auch deswegen, weil Arztpraxen nicht einfach enteignet werden können. Aber das kommt möglicherweise beim nächsten GKV-VSG.

Artikel von: Monsterdoc

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