Falls Sie Ihrer kranken Kasse ein Foto für die “Gesundheitskarte” schicken sollten, dann darf die das Foto nur für die Ausstellung der Karte verwenden. Danach muss es gelöscht werden. Mit “Ausstellung” ist aber sowohl die Erst-, als auch jede weitere Ersatzausstellung gemeint. Also bleibt ihr Bild auf ewig bei der Kasse. Na ja, nicht ewig. Nur bis zum Kassenwechsel. Dann müssen Sie es ihrer neuen Kasse schicken, die es dann auf ewig behält, und so weiter. Bis zur Organspende. So ist das korrekt, sagt Bundesdatenschützer Schaar.
Wie steinzeitlich! Viel eleganter wäre eine Kassenschnittstelle für Ihr Picasa-Webalbum. Dann können die sich Ihre aktuellen Fotos gleich runterladen