Von möglichen Sanktionen, wenn kein Foto für die “Gesundheitskarte” eingereicht wird, wissen die Verbraucherzentralen nichts.
Solange die alte Versicherungskarte noch gültig ist, muss die Kasse bezahlen, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Erst wenn die alte Karte abgelaufen ist und er keine neue vorlegen kann, muss der Kassenpatient Arztrechnungen selber bezahlen.
Letzeres bezweifle ich. Es gibt immer noch das gute, alte Ersatzverfahren: Abrechnungsschein anlegen, ausdrucken, unterschreiben, abheften. Davon, dass man seinen Versicherungsschutz verliert, wenn man kein Foto einschickt, steht jedenfalls nichts im Gesetz.