Die Terminvergabe wird demnächst per Gesetz geregelt

Wenn man dem Deutschen Ärzteblatt glauben will, dann bleibt “die flächendeckend gute ärztliche Versorgung” das Ziel der Bundesregierung.

Dazu hat der Bundestag am 1. Dezember das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) verabschiedet. Damit werden unter anderem die (…) Vertragsärzte abgeschafft.

Nein, das stimmt natürlich nicht ;-) Ich habe das Zitat böswillig verkürzt. Tja, so ist das nun mal im Leben: eigenwillige Zitate sind das Salz in der Mediensuppe.

Obwohl – wenn ich weiter unten im Text über die neue ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) das hier lese,

Von Mengenbegrenzungen ist nicht die Rede. Allerdings wird im Gesetz darauf verwiesen, dass die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung um die ASV-Honoraranteile bereinigt werden muss.

dann komme ich schon ins Grübeln.

Die ASV-Honoraranteile werden also vorab von der Gesamtvergütung abgezogen, und das ohne Mengenbegrenzung? Ich kann mir jetzt schon lebhaft vorstellen, wie die Regelleistungsvolumina abstürzen werden. Gute Nacht, flächendeckende gute fachärztliche Versorgung!

Und dann gibt es noch einen besonderen Leckerbissen für die KollegInnen in den psychiatrischen Krankenhäusern.

Um dem neuen, gesetzlichen Anspruch der Krankenversicherten auf eine fachärztliche Anschlussversorgung Rechnung zu tragen, sollen die KrankenhausärztInnen (im Artikel fälschlicherweise als “Leistungserbringer” bezeichnet) verpflichtet werden, für den Fall einer notwendigen Anschlussbehandlung, insbesondere bei einer psychiatrischen Behandlung, für einen zeitnahen Termin beim Facharzt Sorge zu tragen.

Die Terminvergabe wird also demnächst per Gesetz geregelt? Das ist alles, was euch dazu einfällt?  m(

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